eingliederungsvereinbarung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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56er
Beiträge: 7
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eingliederungsvereinbarung

Beitrag von 56er »

sollte heute eine eingliederungsvereinbarung unterschreiben, die mir die wunderbare möglichkeit eines 1 eurojobs sowie wohl eine schulung für was auch immer die xte, wöchentlich 38,5 stunden beschert. desweiteren muss ich mtl. 10 bewerbungen schreiben. ich bin 56 jahre alt und hab mal nachgefragt, wie es denn mit beruflichen eingliederungshilfen, die ja vorrangig sind, aussieht. ich bin gelernter verwaltungsangestellter. das lohnt sich in ihrem alter nicht mehr wurde mir gesagt. ich wies die dame darauf hin, wie es denn mit dem gleichheitsgrundsatz "alle menschen sind vor dem gesetz gleich", hin. sie reagierte nicht drauf . ich wurde etwas sauer und tat dieses auch kund. ein vernünftiges gespräch war nunmehr nicht möglich. sie bestand auf meine unterschrift und ich lehnte sie ab mit der begründung, daß ich eher verhungere, als das ich so eine unterbezahlte zwangsarbeit annehme. sie drohte mir sanktionen usw. an. ich muß dazu sagen, daß ich auch nicht mehr voll einsetzbar bin (bandscheibe und herz op letztes jahr) jetzt wirds wohl lustig.
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
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Beitrag von maria1106 »

Hallo 56er!
ja jetzt wird sie dich erstmal sanktionieren!
Denn diese Eingliederungsvereinbahrungen sind eigentlich einseitige Verträge. Und das schönste daran ist unterschreibst du sie nicht gibts Sanktionen. Also ein Zwangsvertrag... :?

Aber was du nun dagegen tun kannst können dir bestimmt die Profis hier sagen !

LG und viel Glück
Silvia
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56er
Beiträge: 7
Registriert: 04.07.2008 17:19

Beitrag von 56er »

sieh hier, hab ich gerade gefunden


Edit Flunk : Belassen wir es beim Link :D

http://www.labournet.de/diskussion/arbe ... edver.html
Andere Webseitenbetreiber sehen es nämlich nicht immer gerne wenn man Ihre Texte 1 zu 1 übernimmt. Manche lassen sogar kostenpflichtige Abmahnungen schicken
Ladyguenes
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Registriert: 10.03.2007 17:49

Beitrag von Ladyguenes »

...mit 56 jahren 10 bewerbungen / monat schreiben = so eine unverschämtheit hab ich noch nie gehört. mich wundert gar nix mehr :twisted: gruß ladyguenes
56er
Beiträge: 7
Registriert: 04.07.2008 17:19

Beitrag von 56er »

Hab ganz vergessen zu sagen, daß ich noch krankgeschrieben bin und auch noch keinen bewilligungsbescheid fürs nächste halbe jahr geschweige denn geld bekommen habe,
56er
Beiträge: 7
Registriert: 04.07.2008 17:19

Beitrag von 56er »

56er
Beiträge: 7
Registriert: 04.07.2008 17:19

Beitrag von 56er »

Wie ich oben schon schrieb habe ich die mir vorgelegte Eingliederungsvereinbarung am 4.7.2008 nicht unterschrieben.

Heute kam ein Brief von der ARGE, in dem man mir mitteilte, daß meine Regelleistungen ab dem 1.8.2008 um 30 % gekürzt werden über einen Zeitraum von 3 Monaten.

Kann ich gegen diesen Bescheid jetzt Widerspruch einlegen. Hab gehört das geht nur, wenn die Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt geschickt wird.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Nein, auf jeden Fall gegen den Bscheid rechtzeitig Widerspruch einlegen - schriftlich und möglichst mit Zugangsnachweis.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

56er hat geschrieben:Kann ich gegen diesen Bescheid jetzt Widerspruch einlegen. Hab gehört das geht nur, wenn die Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt geschickt wird.
Du kannst gegen den Kürzungsbescheid Widerspruch einlegen.
Gegen eine Eingliederungsvereinbarung kann man keinen Widerspruch einlegen, die unterschreibt man oder eben auch nicht.

Erlässt dagegen die Arbeitslosenverwaltung einen die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt, kann auch dieser mit Widerspruch und Klage angefochten werden.
Ausserdem ist es der Armutsverwaltung dann nahezu unmöglich einem eine Kürzung reinzudrücken. Der Gesetzgeber hat diese Lücke aber erkannt und wird diese zum 01.01.2009 u.A. auch schließen.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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