wann muss man eine umschulung selbst bezahlen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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hans dampf
Beiträge: 1
Registriert: 02.12.2005 10:53

wann muss man eine umschulung selbst bezahlen?

Beitrag von hans dampf »

Guten Tag,
folgendes:
ich mache gerade eine Umschulung, gefördert vom Arbeitsamt.
Bin mir ziemlich sicher, daß wenn ich durchfallen sollte, ich die Umschulung nicht selbst bezahlen müsste und auch nicht zwingend wiederholen müsste, oder?
Wie verhält es sich, wenn ich mittendrin abbreche (und es dem A-Amt auch mitteile? Rückzahlung? Alles?

Ich will natürlich bestehen, aber was ist wenn ich kurz vorm Ende zu viel Geld komme (Erbe)? Besteht die gruselige Möglichkeit, daß ich die ganze Umschulung rückwirkend bezahlen muss? Dann kann ich mir das Erbe gleich in die Haare schmieren. Muss ich das melden?

Für Tipps/Infos wäre ich sehr dankbar.


hans
-us-
Beiträge: 185
Registriert: 20.10.2005 14:10

wann muss man eine umschulung selbst bezahlen?

Beitrag von -us- »

Hallo Hans !

Wenn du deine Umschulung aus eigenen Stücken abbrichst (ohne ausreichende Gründe) kannst du dir sicher sein das du die Maßnahme ganz oder Teilweise bezahlen mußt.
Ganz oder teilweise ist immer eine Fall zu Fall Entscheidung !!!!
Da geht es auch ans Erbe.
Dazu kommen noch entsprechende Sanktionen für die Zukunft ...
.-30 % etc...

Wenn dein Erbe die Max. Grenze an Vermögen für Hartzler übertrifft bist auch schon ohne Abruch der Schulung fällig und mußt erstmal alles aufbrauchen was drüber liegt. (Meldepflichtig !!!!!)
(siehe anrechenbare Vermögenswerte SGB II)

LG

-US-
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