Alleinerziehend und vollzeitjob

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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sammy-jo
Beiträge: 8
Registriert: 04.05.2008 11:59
Wohnort: kreis Höxter

Alleinerziehend und vollzeitjob

Beitrag von sammy-jo »

hallo,
ich habe mal eine Frage.
Mein bruder ist alleinerziehend und alg2 empfänger.

Er hat seinen sohn vor knapp einem jahr zu sich geholt,weil er bei der Muter total verwahrloste. das Jugendamt hat ih da rausgeholt .
er ist 10 jahre alt. Geht seitdem zum therapeuten,weil er echt viel scheiß erlebt hat.

jetzt will sein SB ihn in eine vollzeitarbeit vermitteln.
mein Bruder sagte seinem Sb das e rgerne halbtags arbeiten würde,aber Vollzeit ginge nicht,wegen seinem Sohn.
er hat psyische Probleme,reagiert auf fremde menschen total agressiv.

meine Frage ist ,muß er eine Vollzeitstelle annehmen?

wenn nicht,gibt es dazu irgendwelche gesetzestexte??
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Hallo
ich kann hier nur berichten wie es mir ergangen ist, meine SB hat mir zugesichert, da ich alleinerziehend bin, (mein Sohn wird jetzt 11) ist mir nur eine Teilzeitstelle zuzumuten, solange bis er 15-16 ist. Wortwörtliche Aussage meiner SB!!!
Arbeite 50% und bekomme ergänzend ALGII
Mit welchen und wievielen Maaßen hier wieder gemessen wird ist mir unverständlich. Jedes Kind sollte die gleichen Rechte auf Fürsorge und Nestwärme in Deutschland haben!
Gruß buxi
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D_C
Beiträge: 543
Registriert: 23.02.2006 16:37
Wohnort: Eitorf

Beitrag von D_C »

Hallo Sammy-Jo,
Wenn Sie alleinerziehend sind ist es teilweise nicht möglich zu arbeiten. Wann Sie verpflichtet sind eine Arbeit aufzunehmen hängt vom Einzelfall ab, beispielsweise vom Alter und Entwicklungs- bzw. Gesundheitszustand der Kinder, aber auch von der Anzahl der Kinder und ob Sie möglicherweise vor der Trennung trotz Kinder gearbeitet haben. Ist das jüngste Kind noch jünger als circa 8 bis 10 Jahre, so müssen Sie nicht arbeiten gehen. Sobald das jüngste Kind diese Altersgrenze erreicht hat, kann von Ihnen erwartet werden, daß Sie zumindest Teilzeit arbeiten. Erst wenn das jüngste Kind 16 Jahre alt wird, sind Sie verpflichtet sich wieder eine Vollzeitstelle zu suchen.
Quelle
Der Therapeut kann eine Einschätzung schreiben, ebenso das Jugendamt. Ich würde mich an erster Stelle an das Jugendamt wenden (siehe PN).

Gruß DC
Inmitten von Schwierigkeiten, liegt immer eine Insel von Möglichkeiten
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