Anrechnung Erbe?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
ayumi
Beiträge: 362
Registriert: 02.07.2006 09:15
Wohnort: Berlin

Anrechnung Erbe?

Beitrag von ayumi »

Ich hänge ja zur Zeit in einem 1-€ Job fest. Nun haben wir dort eine Schulung "Recht im Alltag". Heute kam dort eine Frage auf, die auch der Dozent nicht genau beantworten konnte.
Angenommen, ein Hartz IV Empfänger erbt eine grössere Summe.
Wird diese Summe jetzt nur auf zukünftige Zahlungen angerechnet? Sprich, er bekommt keine Leistungen mehr, muss also vom Erbe leben. Oder muss man, wenn man schon länger arbeitslos ist, das, was man in der Vergangenheit erhalten hat, zurückzahlen?
Vielleicht weiss ja jemand genaueres?

LG
Benutzeravatar
Ralf Hagelstein
Site Admin
Beiträge: 2337
Registriert: 11.12.2005 18:07
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Ralf Hagelstein »

Auf welche Frage möchtest Du denn eine Antwort?
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
Bild
ayumi
Beiträge: 362
Registriert: 02.07.2006 09:15
Wohnort: Berlin

Beitrag von ayumi »

Eigentlich nur darauf, ob man von dem Erbe bereits erhaltene Leistungen zurückzahlen muss.
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

NEIN, Du mußt in diesem Fall nicht rückwirkend der Arge Geld zurückbezahlen, welches Du in der Vergangenheit erhalten hast.
Gruß buxi
ayumi
Beiträge: 362
Registriert: 02.07.2006 09:15
Wohnort: Berlin

Beitrag von ayumi »

Danke. Der Meinung bin ich ja auch. Die Aussage das man bereits erhaltenes Geld zurück zahlen muss, stammt von unserem Dozenten. Da dieser Recht unterrichtet, war ich mir unsicher. Na dann werde ich ihn nächste Woche mal aufklären :lol:.

LG
Antworten