Hallo,
bei einem Termin bei der Arbeitsagentur wurde mir eine Schulung mit dem Grund der Auffrischung angeboten. Es wurden auch die behandelten Gebiete genannt:
-kaufmännischer Schriftverkehr / Korrespondenz
-Beschaffung / Logistik (Material- und Lagerwirtschaft)
-Vertrieb und Marketing
-Finanz- und Rechnungswesen / Controlling
-Personalwirtschaft
-Englisch im Beruf.
Später, einige Wochen nach der Unterschrift, schaute ich mir diese Seite erneut an und bemerkte, wie die Zielgruppe, die derzeit gar nicht erwähnt wurde, definiert wird:
Arbeitssuchende im kaufmännischen Bereich ohne bzw mit nicht ausreichenden (Vor-)Kenntnissen (mit und ohne Berufsabschluss)
Ich habe die Fachhochschulreife auf einer Wirtschaftsschule (Friedrich-List in Lübeck) mit Schwerpunkt Rechnungswesen und Organisation erworben.
Ebenfalls Gegenstand des Unterrichts war Wirtschaftsenglisch.
Nach der Schule schloss ich eine Ausbildung als Versicherungskaufmann ab und war ca 10 Jahre in diesem Beruf tätig.
Heute habe ich an die Arbeitsagentur geschrieben, dass die Zielgruppe aufgrund dessen nicht auf mich zutrifft und der Platz doch anderweitig besetzt werden sollte.
Mir wurde damals gesagt, die Schulung sei begehrt. Für den Fall, dass die Schulung bereits ausgebucht ist, dürfte die Besetzung des nun frei gewordenen Platzes kein Problem sein.
Was kann ich tun, wenn die Arbeitsagentur trotzdem auf die Teilnahme
besteht?
Schulung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Re: Schulung
Bei der Zuteilung von Arbeitslosen in Schulungen ist die vorangegangene Tätigkeit im Beruf zwar ein Aspekt, aber je nach Dauer der Arbeitslosigkeit, wird man von der Agentur für Arbeit in eine im Vergleich zur letzten Berufstätigkeit niedrigeren Qualifikation ausgerichteten Berufgruppe eingestuft. So ist bereits lange vor dem Beginn des ALGII verfahren worden.
Eine Weigerung der Teilnahme, kann als Verletzung der Mitwirkungspflicht gewertet werden und zieht eine Leistungssperre nach sich. Auch wenn es oft von Sachbearbeitern so dargestellt wird, als wenn der Arbeitslose eine Wahl hat, also eine Maßnahme abzulehnen zu können, ist dem ganz und gar nicht so!
Diese Maßnahmen dienen der wieder Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Von Erfolg ist dies meist nicht gekrönt
Dir bleibt nichts anderes übrig als an dieser Maßnahme teilzunehmen, wenn Du keine Nachteile erfahren willst.
Eine Weigerung der Teilnahme, kann als Verletzung der Mitwirkungspflicht gewertet werden und zieht eine Leistungssperre nach sich. Auch wenn es oft von Sachbearbeitern so dargestellt wird, als wenn der Arbeitslose eine Wahl hat, also eine Maßnahme abzulehnen zu können, ist dem ganz und gar nicht so!
Diese Maßnahmen dienen der wieder Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Von Erfolg ist dies meist nicht gekrönt

Dir bleibt nichts anderes übrig als an dieser Maßnahme teilzunehmen, wenn Du keine Nachteile erfahren willst.
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Mach es einfach!
Ich bin gelernte Zahnarzhelferin und habe von Jan. 2002 bis Jan. 2005 eine Umschulung zur Kauffrau für Bürokommunikation gemacht. Zusätzlich habe ich bis heute einen Minijob bei meinem Stadtarchiv. Ich habe mich bei der Arge vorgestellt und angeboten wurde mir ein Bewerbungstraining. Das habe ich abgelehnt, meinem Sachbearbeiter meine Unterlagen gezeigt und ihm bewiesen, dass ich perfekt im Bewerbungsschreiben bin. Ich habe ihm gesagt, dass ich alles tun würde, Betriebspraktikum usw. um in meinem zweiten Beruf einen Arbeitsplatz zu bekommen. Allerdings nichts Schwachsinniges, was nichts bringt. Wenn man beim Sachbearbeiter vernünftig auftritt, diskutiert, wie man den Einstieg erreichen kann, geht alles ordentlich weiter. Ich habe seitdem meine Ruhe, versorge mich um meine Kinder und mach meinen Minijob und suche selbst weiter.
Selbst wenn Du in deinem Job zig Jahre gearbeitet hast, kann es nicht schaden, zur Auffrischung während der Arbeitslosigkeit an dieser Trainingsmaßnahme teilzunehmen. Wichtig ist doch, immer mal wieder diese Tätigkeiten zu tun, sei es in einer Maßnahme oder einem Betriebspraktikum. Es macht sich im Lebenslauf besser!
Gruß
Lisa
Selbst wenn Du in deinem Job zig Jahre gearbeitet hast, kann es nicht schaden, zur Auffrischung während der Arbeitslosigkeit an dieser Trainingsmaßnahme teilzunehmen. Wichtig ist doch, immer mal wieder diese Tätigkeiten zu tun, sei es in einer Maßnahme oder einem Betriebspraktikum. Es macht sich im Lebenslauf besser!
Gruß
Lisa
Schulung
Dazu kann ich auch noch was nettes beitragen:
Ich war knapp 10 Jahre als Netzwerktechniker / Admin etc. in der EDV Branche tätig.
Da ich aber keinerlei Ausbildung dazu gemacht habe, habe ich bei der Arge in Aachen versucht eine Umschulung / Weiterbildung zum Informatiker bewilligt zu bekommen. (Dauer: 2,5 Jahre)
Die Arge hat sich dann mit der IHK Aachen kurz geschlossen:
Das Ergebniss hat mich dann doch etwas schokiert.
Die Maßnahme wurde abgelehnt und die Arge und die IHK schlugen mir vor eine aussergewöhnliche Prüfung abzulegen.
Die Prüfungskosten sollte natürlich ich tragen.
(Also ganz ohne Unterlagen Lehrinhalte etc....also einfach hingehen und die Prüfung machen)
Und wie jeder weiss sind Theorie und Berufspraxis nicht gerade konform.
Das war auch der Arge dann irgendwie klar und hat bei mir nicht drauf bestanden.
Die Kosten wollten sie übrigens wegen der geringen Erfolgsaussichten nicht tragen.....
Auf gut deutsch.... für den a........
LG -US-
Ich war knapp 10 Jahre als Netzwerktechniker / Admin etc. in der EDV Branche tätig.
Da ich aber keinerlei Ausbildung dazu gemacht habe, habe ich bei der Arge in Aachen versucht eine Umschulung / Weiterbildung zum Informatiker bewilligt zu bekommen. (Dauer: 2,5 Jahre)
Die Arge hat sich dann mit der IHK Aachen kurz geschlossen:
Das Ergebniss hat mich dann doch etwas schokiert.
Die Maßnahme wurde abgelehnt und die Arge und die IHK schlugen mir vor eine aussergewöhnliche Prüfung abzulegen.
Die Prüfungskosten sollte natürlich ich tragen.
(Also ganz ohne Unterlagen Lehrinhalte etc....also einfach hingehen und die Prüfung machen)
Und wie jeder weiss sind Theorie und Berufspraxis nicht gerade konform.
Das war auch der Arge dann irgendwie klar und hat bei mir nicht drauf bestanden.
Die Kosten wollten sie übrigens wegen der geringen Erfolgsaussichten nicht tragen.....
Auf gut deutsch.... für den a........
LG -US-