ich bin 21 jahre alt und hab bis vor 1 monat noch studiert, was ich allerdings abgebrochen habe. jetzt kann ich frühestens im oktober neu beginnen.
würde ich in der zwischenzeit etwas bekommen (habe irgendwo gelesen mir würden dann ca. 270 euro z.v. stehen)? habe mich bereits arbeitssuchend gemeldet. wohne allerdings noch bei meinen eltern.
wenn ja, wie muss ich das beantragen? und wie viel darf man dann nebenbei noch verdienen?
bekomme ich etwas?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo cestre
Wenn Du bisher noch keine abgeschlossene Ausbildung hast sind Deine Eltern Dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, dieser Anspruch ist vorrangig vor Sozialleistungen.
Wenn Du Alg2 beantragst wirst Du als unter 25 jähriger der Bedarfsgemeinschaft Deiner Eltern zugeordnet, Einkommen und Vermögen müssen offengelegt werden um die Bedürftigkeit festzustellen.
Antrag und Ausfüllhinweise kannst Du hier schon mal anschauen.
Weitere Informationen über SGB II, die
aktuellen Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II, die WDB Fachinformation
Zur telefonischen Kontaktaufnahme zur zuständigen ARGE werden oft 0180 Nr. angegeben. Wie Du die mit den Klarnummern umgehen kannst ist hier nachschlagbar. Suchworte ARGE, Arbeitsamt oder die Nummer eingeben.
Gruss
Wenn Du bisher noch keine abgeschlossene Ausbildung hast sind Deine Eltern Dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, dieser Anspruch ist vorrangig vor Sozialleistungen.
Wenn Du Alg2 beantragst wirst Du als unter 25 jähriger der Bedarfsgemeinschaft Deiner Eltern zugeordnet, Einkommen und Vermögen müssen offengelegt werden um die Bedürftigkeit festzustellen.
Antrag und Ausfüllhinweise kannst Du hier schon mal anschauen.
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Zur telefonischen Kontaktaufnahme zur zuständigen ARGE werden oft 0180 Nr. angegeben. Wie Du die mit den Klarnummern umgehen kannst ist hier nachschlagbar. Suchworte ARGE, Arbeitsamt oder die Nummer eingeben.
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Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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