Neu hier, kann mir wer helfen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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baby2209
Beiträge: 2
Registriert: 03.03.2008 15:14
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Neu hier, kann mir wer helfen

Beitrag von baby2209 »

Hallo und grüß Gott,

bin neu heir und hab schon richtig viel gelesen und vielleicht könnt Ihr mir helfen......

Ich habe mich im Sep.07 von meinem alk-kranken Ehemann getrennt, habe eine 4J Tochter und bin jetzt mit ARUSO im Ärgernis....

Ich versuch mich kurz zu fassen....

Aus org. Gründen muß ich für die gemeinsame Whg. bis 31.03.08 Hälftig Miete zahlen (mein Mann wohnt noch komplett dort bis 15.03.08)...wir haben in d.Whg. getrennt gelebt, alles v. Anwalt bestätigt ect. Nun hatte ich aber einen Autounfall und das Auto ist Schrott...um auf die Arbeit zu kommen, bin ich zu meinen Eltern mit der Kleinen......(zahle aber Miete in Ehewhg. und halte mich dort auch noch teilweise auf), jedenfalls habe ich im Oktober 07 von ARUSO 10,50 für mich und meine Tochter bewilligt bekommen(für Ehewhg.).....nun war vor kurzem ein Ermittler da und mein Mann hat gesagt, wir seien am 15.11.07 ausgezogen, was ja nicht stimmt, denn der Unfall war erst am 15.11. und dann hatte ich ein Leihwagen....also ARUSO fordert natürlich 21,00 (bis 31.01.08) zurück...bin in Einspruch gegangen, weil ich mich beim Einwohnermeldeamt als Zweitwohnsitz angemeldet habe und auch bei SB den Sachverhalt geschildert habe(Aussage SB"kein Thema, Sie zahlen ja Miete und halten sich dort auch auf")......o.K. Einspruch hat nix gebracht, wird nicht anerkannt, also wegen 21,00 streit ich mich nicht rum mit denen....aber und das ist mein eigentliches Problem: Ich hab eine Whg. in Aussicht zum 15.03.08, welche mir auch als angemessen genehmigt wurde nach Vorlegung des Mietvertrages....aber meine neuen Vermieter geben mir diese Whg. nur, wenn von ARUSO Miete zugezahlt wird und das wollen Sie bei Vertragsunterzeichnung am 15.03.08 haben......aber ARUSO mag mir irgendwie keine Aussagen dazu machen, wieviel ich erhalte, ob ich überhaupt was kriege ect. Nebenbei alle erdenklichen Unterlagen liegen bereits in 3 facher Ausfertigung vor!!!!!

Wenn ich nicht bis zum 12.03.08 was habe, kann ich die Whg. nicht anmieten und sitze auf der Straße mit meinem Kind, denn der Vermieter meiner Eltern macht das hier auch nicht mehr mit! In die Ehewhg. kann ich auch nicht zurück, weil ich ja kein Auto habe umd regelmäßig zur Arbeit zu kommen und das Kind zum Kiga......ich bin jetzt echt verzweifelt wies weiter geht.....(oh ich habe Netto € 638 und 322 Unterhalt und 154 Kigeld zur Verfügung)...ich bin jederzeit allen Aufforderungen des Amtes nachgekommen, von Mehrarbeit und dadurch Mehrverdienst, über angemessenen Whg.raum suchen usw. was denn nun noch? Muss man dort erst mal nen Zwergenaufstand proben oder wie läuft das? Keine Ahnung.... Bitte helft mir, Ihr kennt Euch evntl. besser aus... Vielen Dank
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Melinde
Moderator
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Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo baby2209
Das mit der Miete direkt an den Vermieter zahlen macht ARGE eigentlich nur dann wenn der Mieter, der ja Vertragspartner des Vermieters ist, das mit den Mietzahlungen selber nicht zuverlässig handhabt. Selbst wenn man als Mieter das gerne vom Amt so geregelt haben möchte, es muss nicht gemacht werden.
Wenn Du aber z.B. schon mal bei der Bank einen Dauerauftrag einrichtest, ab dem Monat in dem Du in die neue Wohnung ziehst (bei Bedarf kannst du den ja noch rechtzeitig stornieren wenn es mit der Wohnung nicht klappen sollte) und die Bestätigung über die Einrichtung eines Dauerauftrags dem Vermieter gibst hat er eigentlich die Sicherheit sein Geld rechtzeitig zu bekommen. Erkläre ihm was da im SGB II §22 (4) steht bezüglich wann direkt gezahlt wird.
Auf Deinem Bescheid sind die bewilligten Kosten der Unterkunft auch aufgeführt, dann sieht er das die Übernahme genehmigt ist und sollte beruhigt sein.
Falls der Vermieter der Ansicht ist nur direkt vom Amt an ihn fliessende Miete ist eine sichere Angelegenheit täuscht er sich gewaltig. Dadurch das dann 2 Zahlungsausgänge verbucht werden müssen kann sich das bürokratische Ämter-Chaos auch erheblich vergrössern.
So nach dem Motto: Ach, die Mietzahlung ist nicht raus? Zahlung an Sie ist doch angewiesen. Ups, da steht ja noch ein weiterer Zahlungsempfänger im Computer, den haben wir übersehen. Macht nix, wird beim nächsten mal nachgeholt. Und der liebe Vermieter wartet und wartet und wartet …….. darauf das Behörde tätig wird.
Viel Glück und das Du die Wohnung bekommst.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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