guten tag!
ich bin neu hier und wollte mal schreiben, was ich in den letzten 6 montane als h4-empfänger durchmachen muss!
ich bin zwar seit 3 jahren arbeitslos, aber die ganzen problemen habe ich erst seit ca. 6 monaten!
inzwischen habe ich in dieser zeit 2 sanktionen bekommen, alle fragwürdig und nicht rechtens....
bald habe ich die erste gerichtsverhandlung wegen der 1.sanktion!
1. fall: habe mich bei einer ZA vorgestellt mit der vereinbarung, dass man sich bei mir meldet, wenn die ZA für mich eine stelle hat. ARGE+ZA behaupten es sei vereinbart worden dass ich eine stelle angeboten bekommen habe und ich mich melden wollte, aber dies habe ich nicht getan-->30% sprerre!
2. fall: ich habe mich im ton vergriefen bzw. war sehr aggreiv im vorstellungsgespräch bei der ZA behauptet ZA+ARGE
im gegenteil, der ansprechpartner hat mir unterstellt, dass ich ein h4-dreck bin und nicht arbeiten will bzw. schwarzarbeiter wie alle h4
ARGE: nein, der Hr. XXX ist glaubwürdiger......
ich glaube heutzutage gibt es keine "aussage gegen aussage" bzw. "beweise", sonders der h4-empfänger ist unglaubwürdiger, denn warum soll Hr./Frau/ZA/Firma lügen??
bitte um meinungen!
SCHIKANE: "SB: ich werde sie fertig machen!"
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
SCHIKANE: "SB: ich werde sie fertig machen!"
Zuletzt geändert von toto200 am 07.01.2008 16:28, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo toto200
Meinung zu Fall 1: Es wird wohl demnächst auch noch nötig sein zu Vorstellungsgesprächen, besonders bei solch Exemplaren Zeitarbeitsfirma, einen Begleiter als Zeugen mitnehmen zu müssen.
Oder nach Ende des Gesprächs ein Gesprächsprotokoll / Vereinbarungsausfertigung in Schriftform.
Andere Möglichkeit: Nach so einem Gespräch schreibt man die ZA-Firma noch einmal mit einem netten Schreiben an, fasst Verlauf und Ergebnis kurz zusammen und bittet um Bestätigung da dieses Vorstellungsgespräch ARGE gegenüber belegt werden müsse.
Zu Fall 2: Wenn man eine Arbeit zum Hungerlohn angeboten bekommt, gewürzt mit Beleidigung, wer würde da noch mit allergrösster Hoflichkeit reagieren? Ohne Zeugen schwer das Gegenteil zu beweisen. Zur Glaubwürdigkeit unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen fällt mir nur der Spruch ein:
Wer das Geld hat hat die Macht und wer die Macht hat hat das Recht.
Wobei ich nicht den hinter dem ARGE-Schreibtisch meine, der ist nur ausführendes Organ.
Wird einem Aggressivität vorgeworfen und der Richter bekommt einen ähnlichen Eindruck stehen die Karten schlecht.
Auch mit der allergrössten Wut im Bauch, es hilft oft sich einen Augenblick lang in sich selbst zu vertiefen, durchatmen und die zur Ruhe gekommenen Gedanken gestalten eine Kommunikation in geordneteren Bahnen.
Viel Erfolg bei Deinen Klagen, auf das sie zur Herstellung der wirklichen Vorgänge führen.
Gruss
Meinung zu Fall 1: Es wird wohl demnächst auch noch nötig sein zu Vorstellungsgesprächen, besonders bei solch Exemplaren Zeitarbeitsfirma, einen Begleiter als Zeugen mitnehmen zu müssen.
Oder nach Ende des Gesprächs ein Gesprächsprotokoll / Vereinbarungsausfertigung in Schriftform.
Andere Möglichkeit: Nach so einem Gespräch schreibt man die ZA-Firma noch einmal mit einem netten Schreiben an, fasst Verlauf und Ergebnis kurz zusammen und bittet um Bestätigung da dieses Vorstellungsgespräch ARGE gegenüber belegt werden müsse.
Zu Fall 2: Wenn man eine Arbeit zum Hungerlohn angeboten bekommt, gewürzt mit Beleidigung, wer würde da noch mit allergrösster Hoflichkeit reagieren? Ohne Zeugen schwer das Gegenteil zu beweisen. Zur Glaubwürdigkeit unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen fällt mir nur der Spruch ein:
Wer das Geld hat hat die Macht und wer die Macht hat hat das Recht.
Wobei ich nicht den hinter dem ARGE-Schreibtisch meine, der ist nur ausführendes Organ.
Wird einem Aggressivität vorgeworfen und der Richter bekommt einen ähnlichen Eindruck stehen die Karten schlecht.
Auch mit der allergrössten Wut im Bauch, es hilft oft sich einen Augenblick lang in sich selbst zu vertiefen, durchatmen und die zur Ruhe gekommenen Gedanken gestalten eine Kommunikation in geordneteren Bahnen.
Viel Erfolg bei Deinen Klagen, auf das sie zur Herstellung der wirklichen Vorgänge führen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.