Kann man Fahrkosten vom Einkommen abziehen lassen?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Kann man Fahrkosten vom Einkommen abziehen lassen?
So,heute wieder mal eine Frage an euch:
Weil von meiner Bekanten Tätigkeit von heute auf morgen begann,konnte meine Bekannte keine Fahrkostenbeihilfe beatragen.
Sie ist erst am 2 Arbeitstag vorstellig bei der ARGE geworden und somit wurde der Antrag abgelehnt.(Wäre zu spät,man muss am gleichen Tag der Arbeitsaufname einen Antrag stellen oder vorher!)
Nun zu meiner Frage:
Weil sie ja weiterhin ergänzend Hartz4 bekommt,kann man Sie eventuell Fahrkosten abziehen lassen vom Einkommen(abziehbares Einkommen zur Aufwendung einer Arbeitstelle/Werbungskosten)?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten...
Maleite
Weil von meiner Bekanten Tätigkeit von heute auf morgen begann,konnte meine Bekannte keine Fahrkostenbeihilfe beatragen.
Sie ist erst am 2 Arbeitstag vorstellig bei der ARGE geworden und somit wurde der Antrag abgelehnt.(Wäre zu spät,man muss am gleichen Tag der Arbeitsaufname einen Antrag stellen oder vorher!)
Nun zu meiner Frage:
Weil sie ja weiterhin ergänzend Hartz4 bekommt,kann man Sie eventuell Fahrkosten abziehen lassen vom Einkommen(abziehbares Einkommen zur Aufwendung einer Arbeitstelle/Werbungskosten)?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten...
Maleite
Hallo Maleite
genau an dieser Frage habe ich auch gestern recherchiert und habe folgendes gefunden:
AZ L 9 AS 67/07 ER
demnach ist es möglich, die einfache Kilometerzahl zum Arbeitsplatz bei der Arge " in Rechnung" zu stellen. Ich würde mich mal nicht gleich abschmettern lassen, nur weil Deine Freundin eine Antragsfrist versäumt hat. Sie wurde ja zuvor nicht darüber von Ihrem SB in Kenntnis gesetzt und der SB ist seiner Aufklärungspflicht somit nicht nachgekommen. Noch ne Möglichkeit wäre, einfach zu behaupten, sie sei die erste Zeit mit dem Fahrrad zur Arbeit gefahren sodaß keine Fahrtkosten in der Vergangenheit angefallen sind. Da das Fahrrad aber jetzt nicht einsatzfähig ist, fallen durch die neu entstandene Situation Fahrkosten an. So könnte sie argumentieren und damit in Widerspruch gehen.
Viel Erfolg und Gruß buxi
genau an dieser Frage habe ich auch gestern recherchiert und habe folgendes gefunden:
AZ L 9 AS 67/07 ER
demnach ist es möglich, die einfache Kilometerzahl zum Arbeitsplatz bei der Arge " in Rechnung" zu stellen. Ich würde mich mal nicht gleich abschmettern lassen, nur weil Deine Freundin eine Antragsfrist versäumt hat. Sie wurde ja zuvor nicht darüber von Ihrem SB in Kenntnis gesetzt und der SB ist seiner Aufklärungspflicht somit nicht nachgekommen. Noch ne Möglichkeit wäre, einfach zu behaupten, sie sei die erste Zeit mit dem Fahrrad zur Arbeit gefahren sodaß keine Fahrtkosten in der Vergangenheit angefallen sind. Da das Fahrrad aber jetzt nicht einsatzfähig ist, fallen durch die neu entstandene Situation Fahrkosten an. So könnte sie argumentieren und damit in Widerspruch gehen.
Viel Erfolg und Gruß buxi
Hallo buxi
Idee mit dem Fahrrad ist gut
aber:
Leistungen müssen vor Arbeitsaufnahme gestellt werden. Geht auch telefonisch.
Ist zwar doof das nicht rechtzeitig bekannt was das es Mobilitätshilfen gibt, aber die Merkblätter die im Amt ausliegen weisen darauf hin.
Gruss
Idee mit dem Fahrrad ist gut

Leistungen müssen vor Arbeitsaufnahme gestellt werden. Geht auch telefonisch.
Ist zwar doof das nicht rechtzeitig bekannt was das es Mobilitätshilfen gibt, aber die Merkblätter die im Amt ausliegen weisen darauf hin.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Es gibt 2 Möglichkeiten der "Fahrkostenerstattung". Einmal über den Vermittlungsbereich als Mobilitätsbeihilfe - sprich "Fahrkostenbeihilfeantrag". Und dann über die Leistung als "Absetzbetrag vom Erwerbseinkommen".
Erstere Leistung wurde zu spät beantragt und wurde deshalb versagt.
Zweitere Leistung ist jederzeit möglich. Allerdings muss man dabei beachten, dass die Fahrkosten nur dann abgesetzt werden müssen, wenn sie (und ggf. andere vorhandene Werbungskosten) die pauschalen 100 Euro übersteigen:
§ 11, Abs. 2 Satz 2 und 3 SGB II:
2Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist an Stelle der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich abzusetzen. 3Beträgt das monatliche Einkommen mehr als 400 Euro, gilt Satz 2 nicht, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige nachweist, dass die Summe der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 den Betrag von 100 Euro übersteigt.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__11.html
Dabei ist von der einfachen Kilometerentfernung mal 0,20 Euro auszugehen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3b der ALG II-VO).
Sie müsste also der Leistungsabteilung nachweisen, dass sie diese 100 Euro durch die Entfernung, Pkw-Versicherungskosten, Gewerkschaftsbeiträge etc. überschreitet. Dann wird der Absetzbetrag vom Einkommen höher, es wird nicht mehr soviel Lohn angerechnet und das ALG 2 steigt...
Henry
Erstere Leistung wurde zu spät beantragt und wurde deshalb versagt.
Zweitere Leistung ist jederzeit möglich. Allerdings muss man dabei beachten, dass die Fahrkosten nur dann abgesetzt werden müssen, wenn sie (und ggf. andere vorhandene Werbungskosten) die pauschalen 100 Euro übersteigen:
§ 11, Abs. 2 Satz 2 und 3 SGB II:
2Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist an Stelle der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich abzusetzen. 3Beträgt das monatliche Einkommen mehr als 400 Euro, gilt Satz 2 nicht, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige nachweist, dass die Summe der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 den Betrag von 100 Euro übersteigt.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__11.html
Dabei ist von der einfachen Kilometerentfernung mal 0,20 Euro auszugehen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3b der ALG II-VO).
Sie müsste also der Leistungsabteilung nachweisen, dass sie diese 100 Euro durch die Entfernung, Pkw-Versicherungskosten, Gewerkschaftsbeiträge etc. überschreitet. Dann wird der Absetzbetrag vom Einkommen höher, es wird nicht mehr soviel Lohn angerechnet und das ALG 2 steigt...
Henry
das is wahrscheinlich so.. wurde mir nämlich auch erzählt...buxi hat geschrieben:Stimmt schon, aber 40 km einfache Fahrt bekommen nicht all zu viele Leute glaube ich zusammen. Stimmt es eigentlich, daß die Arge nur die " Mobilitätshilfe gewährt, wenn man außerhalb des Wohnortes arbeitet? Das war die Aussage meiner SB vor einer halben Stunde.
Gruß buxi

obwohl ich bis zu meinem Arbeitsplatz 15 km hätte fahren müssen..

Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung und Erfahrungen wieder... !!!!!