Hey Leute...
Mich würde interessieren ob mir das Job Center verweigern kann mein Anteil am Hartz4 auf mein eigenes Konto zu überweisen?
Ich bin bei meiner Partnerin in die Wohnung gezogen und gelten seither als Bedarfsgemeinschaft.
Da dem Job Center eine getrennte Überweisung zu teuer wäre geht mein Anteil (311€) auf das Konto meiner Partnerin trotz schriftlicher aufforderung von mir das Geld auf mein Konto zu zahlen.
Ich fühle mich so als doch sehr Entmündigt.. zumal ich selber ja auch Kosten habe jeden Monat...
Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen..??
Bankkonto für mich und Lebenspartnerin
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Bärlin
Da ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet wird davon ausgegangen das der Antragsteller alle Mitglieder der BG auch vertritt.
§ 38 SGB II sagt da was von Anhaltspunkte, die dem nicht entgegenstehen und wenn Du denen schon geschrieben hast das da was entgegensteht muss Dein Anteil auf Dein Konto überwiesen werden. Spätestens nach dem nächsten Folgeantragdenn da steht bei Punkt VIII.: „Da die unter Abschnitt I genannte Person die Leistungen beantragt hat, wird von der Vermutung ausgegangen, dass diese auch die Vertretung der Bedarfsgemeinschaft übernommen hat. Diese Vermutung gilt dann nicht mehr, wenn andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gegenüber dem Leistungsträger erklären, dass diese ihre Interessen selbst wahrnehmen wollen (§ 38 SGB II).“
Diese Erklärung muss schriftlich gemacht werden.
Etwa so:
Briefkopf
Erklärung über eine vorhandene Einzelvertretungsberechtigung
entgegen der Vermutung aus § 38 SGB II - Vertretung der BG
Nr. der BG:.............
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit geben wir Ihnen zur Kenntnis, dass wir,
_____________________________, geb.am: ___________
und
_____________________________, geb. am: _______________
jeweils eine separate Einzelvertretungsberechtigung innerhalb unserer
Bedarfsgemeinschaft vorweisen.
Jeder von uns vertritt die Interessen der Bedarfsgemeinschaft gleichermaßen.
Somit sind wir beide als Vertreter und Ansprechpartner unserer Bedarfsgemeinschaft zukünftig
zu bewerten und in dieser Rolle auch zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Näheres hier
Zitat:
„Die Leistungsansprüche sind für jedes Mitglied separat zu errechnen und an dieses Mitglied bzw. diese Mitgliedergruppe zu bescheiden und zu überweisen. Aus dem Bescheid an den bisher Bevollmächtigten muss hervorgehen, dass Leistungen an Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft künftig direkt an diese überwiesen werden.“
Heisst es z.B. bei Randziffer 38.7
Besser ist immer eigenes Konto, dann gibt es keine Probleme wenn man nicht mehr füreinander aufkommen mag wegen Trennung, also keine Einstehensgemeinschaft mehr ist. In so einem Fall wäre ein Konto mit Verfügungsrecht dann wiederum eine Voraussetzung für BG.
(ist nur mal als Beispiel, wünsche euch natürlich glückliches Zusammenleben)
Gruss
Da ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet wird davon ausgegangen das der Antragsteller alle Mitglieder der BG auch vertritt.
§ 38 SGB II sagt da was von Anhaltspunkte, die dem nicht entgegenstehen und wenn Du denen schon geschrieben hast das da was entgegensteht muss Dein Anteil auf Dein Konto überwiesen werden. Spätestens nach dem nächsten Folgeantragdenn da steht bei Punkt VIII.: „Da die unter Abschnitt I genannte Person die Leistungen beantragt hat, wird von der Vermutung ausgegangen, dass diese auch die Vertretung der Bedarfsgemeinschaft übernommen hat. Diese Vermutung gilt dann nicht mehr, wenn andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gegenüber dem Leistungsträger erklären, dass diese ihre Interessen selbst wahrnehmen wollen (§ 38 SGB II).“
Diese Erklärung muss schriftlich gemacht werden.
Etwa so:
Briefkopf
Erklärung über eine vorhandene Einzelvertretungsberechtigung
entgegen der Vermutung aus § 38 SGB II - Vertretung der BG
Nr. der BG:.............
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit geben wir Ihnen zur Kenntnis, dass wir,
_____________________________, geb.am: ___________
und
_____________________________, geb. am: _______________
jeweils eine separate Einzelvertretungsberechtigung innerhalb unserer
Bedarfsgemeinschaft vorweisen.
Jeder von uns vertritt die Interessen der Bedarfsgemeinschaft gleichermaßen.
Somit sind wir beide als Vertreter und Ansprechpartner unserer Bedarfsgemeinschaft zukünftig
zu bewerten und in dieser Rolle auch zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Näheres hier
Zitat:
„Die Leistungsansprüche sind für jedes Mitglied separat zu errechnen und an dieses Mitglied bzw. diese Mitgliedergruppe zu bescheiden und zu überweisen. Aus dem Bescheid an den bisher Bevollmächtigten muss hervorgehen, dass Leistungen an Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft künftig direkt an diese überwiesen werden.“
Heisst es z.B. bei Randziffer 38.7
Besser ist immer eigenes Konto, dann gibt es keine Probleme wenn man nicht mehr füreinander aufkommen mag wegen Trennung, also keine Einstehensgemeinschaft mehr ist. In so einem Fall wäre ein Konto mit Verfügungsrecht dann wiederum eine Voraussetzung für BG.
(ist nur mal als Beispiel, wünsche euch natürlich glückliches Zusammenleben)
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
DANKE! DANKE! DANKE!
Will ich einmal an Melinde hier sagen. Ihre Antworten haben mich schon so oft schlau gemacht! Irgendwann brauche ich diese Hinweise wieder für meine "begleiteten Hartzer". Also ein grosses DANKE!
Ein Smilie mit einem Kuss gibt es hier wohl nicht?

Ein Smilie mit einem Kuss gibt es hier wohl nicht?





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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Hallo Moselkerl
Danke für die netten Worte.
Wir tun hier doch alle unser Bestes.
Sammeln tu ich mir alles was man irgendwann mal brauchen kann, habe schon ein dickes Nachschlagewerk in dem ich blätter und gelegentlich auch "zeitnah"
das gewünschte finde.
Gruss
Danke für die netten Worte.
Wir tun hier doch alle unser Bestes.
Sammeln tu ich mir alles was man irgendwann mal brauchen kann, habe schon ein dickes Nachschlagewerk in dem ich blätter und gelegentlich auch "zeitnah"

Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Bankgeheimnis
Hallo,
es verstößt gegen die Verfassung und stellt eine Verletzung des Bank - und Postgeheinisses dar. Denn auch in einer Bedarfsgemeinschaft hast Du ein Anspruch auf Persönlichkeitsrechte, ansonsten müsste man Dir einen Vormund gerichtlich Bestellen damit diese Rechte aberkannt werden.
An Alle [b]Norisbank[/b]erteilt ein kostenloses Konto ohne Mindesteinsatz
es verstößt gegen die Verfassung und stellt eine Verletzung des Bank - und Postgeheinisses dar. Denn auch in einer Bedarfsgemeinschaft hast Du ein Anspruch auf Persönlichkeitsrechte, ansonsten müsste man Dir einen Vormund gerichtlich Bestellen damit diese Rechte aberkannt werden.
An Alle [b]Norisbank[/b]erteilt ein kostenloses Konto ohne Mindesteinsatz
