Guten Tag.
Ich hab da mal eine Frage die für mich hier nicht klar ersichtlich ist. Ein Freund hat vor langer Zeit einen Widerspruch zur Zahlung von BaB eingelegt. Lange Zeit hörte er nichts vom Zuständigen Arbeitsamt. Jetzt hat er den Widerspruch bewilligt bekommen (während des erhalts von ALG2). Jetzt hat er Angst das er das Geld wieder bei der ArGe zurück zahlen muss. Es handelt sich um ca. 1800 € er wäre ziemlich lange verschuldet. Muss er damit rechnen oder nicht?
Bitte helfen sie mir die Rechtslage zu klären.
Rückzahlung nach Widerspruch?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Die Arge kann und wird vielleicht Versuchen, die 1800 als "einmalige Einnahme" zu werten. Dann muß Dein Freund klar machen, daß er in dieser Zeit ein privates Darlehen von einem Freund, Bekannten Verwandten bekommen hat um den Engpass zu überbrücken und das Darlehen nun selbstberständlich auch zurück zahlen muß. Falls die Arge dann etwas schriftlich sehen möchte, sollte es auch kein Problem sein ein Schriftstück auf zu setzen. Gruß buxi