Untermiete und ALG 2

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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harrybo

Untermiete und ALG 2

Beitrag von harrybo »

Hallo Forum,

ich habe folgende Frage: Die ARGE zahlt mir nicht die ganze Miete, weil sie meine Wohnung offensichtlich für unangemessen groß u./o. teuer hält.

Um einen Umzug zu verhindern, würde ich einen Teil der Wohung gern untervermieten. Wird mir der Unter- Mietzins als Einkommen auf den Unterhalt angerechnet, sprich abgezogen? Oder ist es bis zur Höhe der tatsächlichen Miete erlaubt? Bei der ARGE konnte man mir dazu noch keine eindeutige Aussage liefern, darum bitte ich hier um kompetenten Rat.

MfG
Harry
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