leistung beim zusammenziehen
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
leistung beim zusammenziehen
heya....mein freund und ich wollen zusammenziehen...das bedeutet das ich keine leistung mehr vom amt beziehe.das wäre hartz 4jetzt kommt er erstmal für mich auf aber was ist mit der krankenversicherung???wer bezahlt die eigentlich???und entfällt wirklich mein geld???

es ist so wie es ist....
Hallo megatron
Als sog. Einstehensgemeinschaft werdet ihr dann gewertet wenn die im
SGB II §7 (3a) genannten Punkte zutreffen. Es zählen nicht alle Punkte zusammen, es genügt schon einer.
Wenn nichts davon zutrifft läuft Dein Anspruch zunächst weiter. Ist es damit vorbei musst Du Dich freiwillig selber krankenversichern, Familienversicherung geht nur bei verheiratet.
Die Kosten der KV müsste Dein Freund bezahlen. Wenn ihr dadurch wiederum hilfebedürftig werden würdet könntet ihr die Übernahme der KV Beiträge beantragen.
Gruss
Als sog. Einstehensgemeinschaft werdet ihr dann gewertet wenn die im
SGB II §7 (3a) genannten Punkte zutreffen. Es zählen nicht alle Punkte zusammen, es genügt schon einer.
Wenn nichts davon zutrifft läuft Dein Anspruch zunächst weiter. Ist es damit vorbei musst Du Dich freiwillig selber krankenversichern, Familienversicherung geht nur bei verheiratet.
Die Kosten der KV müsste Dein Freund bezahlen. Wenn ihr dadurch wiederum hilfebedürftig werden würdet könntet ihr die Übernahme der KV Beiträge beantragen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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