Hallo,
also meine Frage besteht darin das ich bis jetzt noch keine Leistungen vom Amt für eine Erstausstattung der Wohnung erhalten habe.
Nun bin ich nach Ablauf meines befristeten Arbeitsvertrages (6 Monate) von Hessen nach Oldenburg (Old) gezogen.
Die Kaution für meine neue Wohnung wurde mir vom Amt als Darlehen bewilligt.
Da ich alleinerziehende Mutter eines 2 jährigen Sohnes bin und dadurch natürlich auch nicht viel sparen konnte um mir eine Einbauküche zu finanzieren, ist nun meine Frage ob mir so was vom Amt bewilligt werden könnte.
LG Nicky
Übernahme Erstausstattung der Wohnung / Einbauküche
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Ist das denn überhaupt die allererste Wohnung (nach Auszug bei den Eltern usw...)??
Man bekommt ja nicht bei jedem Umzug wieder eine "Erstausstattung"... Nur beim erstmaligen Einzug in eine eigene Wohnung oder aber, wenn besondere Dinge waren, wie z. B. Wohnungsbrand oder Entlassung aus längerdauernder Haft etc...
Henry
Man bekommt ja nicht bei jedem Umzug wieder eine "Erstausstattung"... Nur beim erstmaligen Einzug in eine eigene Wohnung oder aber, wenn besondere Dinge waren, wie z. B. Wohnungsbrand oder Entlassung aus längerdauernder Haft etc...
Henry