Hallo,
ich habe bis zum 26.07.2005 ALG 1 bezogen, danach ist der Anspruch erschöpft! Laut dem Berechnungsmuster hier im Netz würde mir eine befristete Zusatzleistung aus ALG 1 in Höhe von ca. 130 Euro zustehen.
Nun habe ich aber vom 01.08.-31.10.2005 gearbeitet und ca. 880 Euro netto Gehalt bekommen. Seit 01.11.2005 bin ich arbeitslos, am 04.11.05 habe ich den ALG 2 Antrag abgegeben!
Steht mir trotz der 3 Monate Arbeit, die zwischen ALG 1 und ALG 2 steht, diese befristete Zusatzleistung aus ALG 1 überhaupt zu?
Danke und Gruß,
longbear
befristete Zusatzleistungen nach ALG 1?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Zuschlag
Ja, es gibt einen Zuschlag der ALGII - Beziehern gewährt wird, wenn diese zuvor ALG II bekommen haben. Dieser Zuschlag steht Dir für insgesamt 2 Jahre zu, aber er staffelt sich nach unten, d.h. er wird nach einem Jahr auf 1/3 der differenz zwischen ALGI + evtl. Wohngeld und der ALG II - Leistung gekürzt. Durch Deine zwischenzeitliche Arbeitsaufnahme verlängert sich der Zuschlagsanspruch um die Beschäftigungszeit.