Hallo Lord Joe
In Deinem Widerspruch kannst Du z.B. argumentieren das bisher die Kosten in vollem Umfang übernommen wurde und keine Aufforderung zur Senkung erfolgte. (schriftlich)
Die Wohnung liegt daher noch im Rahmen dessen, was als angemessen gilt = die Kosten also übernommen werden müssen.
Du durftest ja davon ausgehen das alles noch ok ist, trotz der Mieterhöhung, wenn ARGE Dir nur mündlich was von abwarten bis der neue Mietspiegel steht gesagt hat.
Wäre es anders hättest Du Dich nach einer billigeren, weil angemessenen Wohnung umgeschaut und die dann angemietet.
Nur was schriftlich vorliegt ist verbindlich, mündliches gilt nicht.
Auch wenn die Wohnung von den Kosten her minimal über dieser Angemessenheitsgrenze liegt, Du also 7 € aus Deiner Tasche zahlen musst,
darf meiner Meinung nach ARGE nicht einfach die Übernahme der gesamten Nebenabrechnungsforderung ablehnen.
Denkbar wäre es, wenn analog Deines Eigenanteils der % Satz herausgerechnet und übernommen würde.
Sagen wir mal Deine Wohnung kostet alles in allem 320,00 €.
ARGE zahlt 313,00 €, den Rest von 7 € zahlst Du.
Diese 7 € wären etwa 2 % der Gesamtkosten die man Dir dann mit ebenfalls 2 % der Nebenkosten und der Nachzahlung aufbrummen könnte,
der Rest (98%) wäre zu übernehmen.
Wenn man die Kosten, die ein Umzug in eine preiswertere Wohnung verursacht betrachtet dann übersteigen die doch sicher den Betrag der Nebenkostenforderung, stehen also in keinem Verhältnis.
Auf den Gedanken bin ich gekommen als ich in einem Urteil las :
„….Abgesehen von der für rechtswidrig erachteten Pauschalierung der Heizkosten ist die vorgenommene Kürzung in Form der Begrenzung der Kostenübernahme auf eine angemessene Wohnfläche dagegen nicht zu beanstanden…..“
Quelle:
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb ... sensitive=
Da ging es zwar um was anderes, aber die Möglichkeit der Übernahme nicht nur bei übersteigenden qm auf die angemessene Grösse zu reduzieren sondern auch bei den Kosten denke ich wäre auch ein Argument.
Wünsche Dir Viel Erfolg bei Deinem Widerspruch und einer ggf. nachfolgenden Klage.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.