Unterhalt bei Alg2

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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bemo
Beiträge: 2
Registriert: 16.11.2005 10:36

Unterhalt bei Alg2

Beitrag von bemo »

Wer kann helfen!
Bin seit dem 01.07.05 Alg 2 Empfänger. Habe bis zu diesen Datum regelmäßig Kindesunterhalt in Höhe von 261,-€ gezahlt. Im Monat Juni 05 habe ich meine Ex unterrichtet das ich ab obigen Datum Alg 2 erhalte. Auch habe ich eine Kopie des Bescheides an sie geschickt. Am 15.11.05 erhielt ich einen Brief, ihrer Anwältin, in dem ich aufgefordert werde Kindesunterhalt rückwirkend, in höhe von 269,-€, zu zahlen. Mein Alg 2 beträgt den Regelsatz von 331,-€.
Carola
Beiträge: 210
Registriert: 15.10.2005 14:18
Wohnort: Hamburg

Unterhaltsneufeststellung

Beitrag von Carola »

Du musst zum Anwalt oder wartest bis Deine EX-Frau Dich verklagt. Vorher nicht zum Anwalt, denn den musst Du selbst bezahlen! Für den Fall der Klage erhälst Du Prozekostenbeihilfe bzw. Befreiung, da Du kein Einkommen hast. Den Antrag auf Prozesskostenbefreiung muss Dein Anwalt mit Dir ausfüllen und den Antrag beim Gericht einreichen. Dann werden die Kosten für die Klageerwiderung und den Anwalt bezahlt.

Eine weitere Möglichkeit ist das Jugendamt, bitte dort um Amtshilfe für das Kind. Die helfen Dir weiter.

Du kannst keinen Unterhalt zahlen!

Je nach dem, wie alt das Kind ist, kann beim Jugendamt ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt werden (von Deiner EX-Frau für das Kind), danach prüft das Amt Deine Zahlungsfähigkeit und der Unterhalt wird vom Amt festgesetzt. Dann bekommt Deine EX-Frau für das Kind den dort festgesetzten Satz für das Kind und Du selbst zahlst erst wieder, wenn Du dazu in der Lage bist. Das wird von Zeit zu Zeit überprüft.
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