zusammenziehen mit freundin!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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randy2000
Beiträge: 3
Registriert: 24.05.2007 18:10

zusammenziehen mit freundin!

Beitrag von randy2000 »

hallo!

ich ( z.z. 27jahre, alg2-empfänger, wohne alleine) möchte mit meiner freundin (z.z 23jahre, azubi, wohnt bei eltern) zusammenziehen!

meine frage: 1. wie groß/teuer darf die wohnung sein? 2. haben wir anspruch auf umzugskosten/möbelkosten ??? 3. wie berechnet die arge den neuen bescheid, angenommen warmmiete 500€ und freundin bekommt 600€brutto bzw. 450€ netto!)

danke im voraus!

bye
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