Eheähnliche Gemeinschaft?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Amanda
Beiträge: 1
Registriert: 12.11.2005 14:04

Eheähnliche Gemeinschaft?

Beitrag von Amanda »

Hallo,
ich hab da mal ne Frage. Ich bin nun seit ca. einem Jahr mit meinem Partner zusammen. Ich habe einen 2-jährigen Sohn, den ich mit in die Beziehung gebracht habe. Zur Zeit bekomme ich ALG II. Wir möchten in nächster Zeit zusammen ziehen. Zählen wir dann ab sofort als eheähnliche Gemeinschaft oder erst nach drei Jahren? Ich hab das Gefühl, niemand bei den Behörden kennt sich da wirklich aus. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Danke
Antworten