Hallo liebes Forum,
weil meine Wohnung aus Sicht des Arbeitsamtes unangemessen groß und teuer ist soll ich umziehen. Das Amt zahlt nur noch bis Juni die volle Miete (440), danach den niedrigeren Regelsatz von 207 Euro.
Wenn die neue Wohnung sagen wir mal 250,- kostet, muss ich dann den Differenzbetrag von 43,- von den 345,- selber zahlen? Die Frau am Telefon sagte, alles was über die 207,- geht muss ich selber zahlen von den 345,- aber irgendwie glaube ich das nicht so recht.
Außerdem kann es sein, dass die Kosten für die jetzige Wohnung länger übernommen werden wenn ich nachweisen kann, dass ich mich intensiv um eine Wohnung gekümmert habe. Was bedeutet das genau? Alle Zeitungen aufheben und von potentiellen Vermietern unterschreiben lassen dass ich die Wohnung besichtigt habe?
Danke im vorraus für die Antworten!
Dani
Wohnungssuche
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo,
Doch ! Es werden nur die angemessenen Kosten für Dich übernommen. Bist Du drüber, musst Du den Rest selber zahlen oder umziehen.
Wie lange Wohnst Du denn da schon seid dem Du ALG II bekommst ?
Doch ! Es werden nur die angemessenen Kosten für Dich übernommen. Bist Du drüber, musst Du den Rest selber zahlen oder umziehen.
Wie lange Wohnst Du denn da schon seid dem Du ALG II bekommst ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Hallo Eumel81
Als Wohnungssuchend beim Wohnungsamt melden, bei allen möglichen Wohnungsbaugesellschaften als Wohnungsbewerber registrieren lassen.
Auch Wohnungsanzeigen die man abgeklappert hat sowie der Nachweis von Telefonaten mit potentiellen Vermietern und die Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen. Wenn schriftliche Absagen vorliegen die auch aufheben.
Es wird sicher kein Vermieter auf eine Zeitungsanzeige seinen Vermerk schreiben das er Dich abgelehnt hat.
Wenn Du selber nach Wohnung inserierst lass Dir vorher die Kostenübernahme vom Amt bestätigen, auch wegen Makler nachfragen wenn alles keinen Erfolg hat.
Ich würde nur eine Wohnung suchen die im angemessenen Rahmen liegt und nicht auch noch selber was zur Miete zuzahlen. Wenn nichts passendes gefunden wird müssen die alten Wohnkosten halt weiterhin übernommen werden wenn eigene Behühungen nachweislich erfolglos bleiben.
Gruss
Als Wohnungssuchend beim Wohnungsamt melden, bei allen möglichen Wohnungsbaugesellschaften als Wohnungsbewerber registrieren lassen.
Auch Wohnungsanzeigen die man abgeklappert hat sowie der Nachweis von Telefonaten mit potentiellen Vermietern und die Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen. Wenn schriftliche Absagen vorliegen die auch aufheben.
Es wird sicher kein Vermieter auf eine Zeitungsanzeige seinen Vermerk schreiben das er Dich abgelehnt hat.
Wenn Du selber nach Wohnung inserierst lass Dir vorher die Kostenübernahme vom Amt bestätigen, auch wegen Makler nachfragen wenn alles keinen Erfolg hat.
Ich würde nur eine Wohnung suchen die im angemessenen Rahmen liegt und nicht auch noch selber was zur Miete zuzahlen. Wenn nichts passendes gefunden wird müssen die alten Wohnkosten halt weiterhin übernommen werden wenn eigene Behühungen nachweislich erfolglos bleiben.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.