Hallo,
habe noch mal eine andere Frage.
Ich habe in einen Gerichtsurteil gelesen das es auch eine Zweckgemeinschaft gibt. Hier leben 2 Leute zusammen, teilen sich auch ein Bett, aber haben nie die Absicht für den anderen gerade zu stehen, jemals zu heiraten, alle Konten getrennt etc. Laut Urteil wurde dies auch anerkannt.
Nun würde ich gern mal wissen was ich im ALG 2 Antrag angeben muß, damit dies als Zweckgemeinschaft zählt. Da steht nur da WG oder EG. Als EG sehen wir uns nicht an, aber eine WG wird wohl auch nicht durch gehen, haben zwar 2 Betten, aber die Klamotten von beiden befinden sich in einen Raum.
Habe auch mal gelesen, das man 2 Leute selbst wenn sie miteinander sich ein Bett teilen und rumv... noch nicht als EG gezählt werden kann/muß.
Was ist denn nun richtig, man liest ja in jedem Forum mal so eine Version und dann wieder eine andere. Durchblicken tut da keiner mehr.
Ein Mittelding zwischen WG und EG = Zweckgemeinschaft?
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