Mein Freund arbeitet und wir möchten evtl zusammenziehen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Scythe
Beiträge: 1
Registriert: 13.04.2007 20:21

Mein Freund arbeitet und wir möchten evtl zusammenziehen

Beitrag von Scythe »

Hallo,

vielleicht kann mir jemand helfen, ich kenne mich 0 aus mit dem ganzen Hartz4 Zeug :x

Folgendes:

Ich wohne momentan allein mit meinen beiden Kindern (1jahr+2jahre). Ich bin verheiratet, aber dauerhaft getrennt lebend und deswegen Hartz4 Empfängerin.

Ich und meine Kinder haben mom. folgendes Einkommen:

Hartz4: rd 460 Euro
Bundeserziehungsgeld 300 euro
Landeserziehungsgeld 200 euro (noch bis 06.07)
Kindergeld 308 Euro
UVG 254 Euro
+ Übernahme Miete

Mein Freund arbeitet und verdiend ca 1500 mon.

Er möchte viell. bei mir einziehen.

Welche Leistungen bzw welches Einkommen würde dann für mich wegfallen? Wird Miete dann noch übernommen? Oder gekürzt? Bekomm ich dann noch Hartz4?

Dazu muss ich sagen, obwohl ich nicht weiß ob es für das Amt eine rolle spielt.... Mein Freund ist auf einen Immobilienbetrüger reingefallen (hat sich zur altersvorsorge eine wohnung gekauft) und muss jez bis er 53 ist, mon ca 700 euro an die bank (hat deswegen kredit aufgennommen) und den Immobiliendeppen zahlen.

Wenn er jezt wirklich zu mir zieht, was wird dann abgezogen? Was bleibt uns noch?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

VIELEN DANK SCHON MAL IM VORAUS

sarah
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

Hallo!
Am Besten du gibst deine / eure zukünftigen Zahlen in den rechner ein, dann weist du ob / oder wieviel dir noch zustehen wird! Das Erziehungsgeld brauchst du nicht eingeben da es nicht angerechnet wird soviel ich weis!

LG
Silvia

Rechner

Habs mal schöner verpackt *g DjTermi
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Scythe
Das Einkommen des Freundes wird angerechnet ohne Berücksichtigung seiner Zahlungsverpflichtungen wegen Immobilienkauf, die sind Privatsache.
Bei Dir fällt der Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende weg, kriegst Du den überhaubt? Gibt es dann, wenn man sich als einziger um die Kinder kümmert.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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