nebenjob Frage zur Abrbeitszeit

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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maydayz
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nebenjob Frage zur Abrbeitszeit

Beitrag von maydayz »

Hallo, ich habe einen Nebenjob in Aussicht und die Berechnung des ausgezahlten Entgeldes ist mir klar. Nur weiß ich nicht, wie es bei Hartz4 Empfängern mit der wöchentlichen Arbeitszeit ist. Wieviel Stunden darf man ich der Woche arbeiten? Ich bekomme 100 Euro im Monat bei einem Stundenlohn von 6,50. Sind also 15,38 Stunden im Monat. Kann mir das jemand sagen? Wär nett, dankeschön.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Die Stundenzahl ist Relativ, es zählt der Betrag der ab 100 € angerechnet wird. Bei ALG I darf man nicht mehr als 14,9 Std in der Woche Arbeiten aber das ist hier ja nicht der Fall
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Kossi
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Beitrag von Kossi »

Sicher Termi ?? Ich weiß Du bist SB aber ich würde denken 14,9 Wochenstunden auch für ALG2,wenn mehr steht man doch zur Vermittlung nicht mehr zur Verfügung?? Jedenfalls wurde mir gesagt,das Geld ist nicht so wichtig,wird eh gegen gerechnet wenn mehr aber Vorsicht bei den STD.nicht mehr als 14,9 sonst gibts Ärger...
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo Kossi,

§ 7 SGB 2:
(1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die
1. das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben,
2. erwerbsfähig sind,
3. hilfebedürftig sind und
4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben

Also wenn du einen Job von mehr als 15 Stunden hast und trotzdem deinen Lebensunterhalt nicht sicherstellen kannst, hast du m.E. Anspruch auf ALG2. Aber Du bzw.maydayz könnte aufgfordert werden, Bemühungen nachzuweisen, um eine bessere Arbeit zu finden.

Also kurz gesagt:Für das ALG2 ist ausschließlich die Einkommenshöhe ausschlaggebend nicht die Std.

ich glaube so ist es besser zu verstehen :D

PS: Bei mehr als 15 Std. wöchentlich zählt der Mensch für die Statistik nicht mehr als arbeitslos
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Kossi
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Beitrag von Kossi »

Danke Termi,
Jetzt hab sogar ich es verstanden :oops:
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Kein ding, weiss doch Helfe gern wo es geht...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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