bafög - zusatzleistungen möglich ???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Mr_Eyeballz
Beiträge: 34
Registriert: 14.02.2007 17:40

bafög - zusatzleistungen möglich ???

Beitrag von Mr_Eyeballz »

Hallo

Ich bin derzeitig mit meiner Mutter welche ebenfalls ALG II bezieht in einer Bedarfsgemeinschaft. Ab August möchte ich, um meine berufliche Situation zu verbessern, mein Abitur nachholen (BOS I)

Ich habe bereits eine abgeschlossenen Berufsausbildung. Jedoch schon fast ein Jahr arbeitssuchend.

Mir wurde nun von der ARGE gesagt dass ich keine Leistungen mehr bekomme. Aber wie soll dass nun von statten gehn? Von BAföG + Kindergeld (bin noch u. 25) kann ich meinen Mietanteil nicht zahlen und davon Leben. Wie wird denn sowas nun geregelt ?

Ich bin momentan wirklich ratlos und überlege wirklich den Schulplatz wieder abzugeben und weiter nach Arbeit zu suchen. Hinzu kommt dass ich bereits Vater bin und natürlich auch für dass Kind aufkommen muss.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Mr_Eyeballz
Die Auskunft mit gar keine Leistungen mehr kann m.M. nach so nicht richtig sein
denn zum 1.1.2007 ist das mit den KdU neu geregelt:
§ 22 SGB II Leistungen für Unterkunft und Heizung
Abs. 7 wird zum 01.01.2007 in folgender Fassung angefügt:
„(7) Abweichend von § 7 Abs. 5 erhalten Auszubildende, die
Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem
Dritten Buch oder Leistungen nach dem Bundesausbildungs-
förderungsgesetz erhalten und deren Bedarf sich nach § 65
Abs. 1, § 66 Abs. 3, § 101 Abs. 3 , § 105 Abs. 1 Nr. 1, § 105
Abs.1 Nr. 4, § 106
Abs. 1 Nr. 2 des Dritten Buches oder nach § 12 Abs. 1 Nr. 2,
Abs. 2 und 3, § 13 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 1 des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes bemisst, einen Zu-
schuss zu ihren ungedeckten angemessenen Kosten für Un-
terkunft und Heizung (§ 22 Absatz 1 Satz 1). Satz 1 gilt nicht,
wenn die Übernahme der Leistungen für Unterkunft und Hei-
zung nach Absatz 2a ausgeschlossen ist. „

Danach kann unter bestimmten Umständen Beihilfe zu den KdU beantragt werden
wenn das nicht durch Bafög und Kindergeld finanziert werden kann.

Schau mal hier ob Du da noch weitere Infos findest,
Schulplatz würde ich an Deiner Stelle nicht so einfach wieder sausen lassen.

Zuschuss zum BAföG und zur Berufsausbildungsbeihilfe für Härtefälle hilfebedürftiger Jugendlicher bei ungedeckten Unterkunftskosten

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
ayumi
Beiträge: 362
Registriert: 02.07.2006 09:15
Wohnort: Berlin

Beitrag von ayumi »

Hallo Mr_Eyeballz

Bei uns ist die Situation etwa so wie bei euch. Meine Tochter bekommt Bafög und Kindergeld, ich bekomme Alg II. Sie gehört dadurch nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft. Dadurch das sie noch zu Hause wohnt, bekommt sie den Bafögsatz ohne Mietanteil. Wir bzw. ich habe dann Wohngeld für sie beantragt und dieses bekommt sie jetzt auch, so das ihr Mietanteil somit sicher gestellt ist.

Tja, bei Dir ist die Situation um einiges schwieriger. Du musst auch an das Kind denken. Aber vielleicht öffnet das Abi Dir ja auch bessere Möglichkeiten. Viel Glück, egal wie Deine Entscheidung ausfällt.

LG Simone
guido
Beiträge: 27
Registriert: 11.03.2007 10:31

Beitrag von guido »

Zudem hat die Mutter des Kindes auch noch die Möglichkeit, beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
Wenn Du glaubhaft machen kannst, dass es Dir finaziell nicht möglich ist, den geforderten Unterhalt zu zahlen (was in Deinem Fall wohl offensichtlich ist), dann streckt das Jugendamt erst mal Geld vor. Es ist also kein Zuschuss, irgendwann mußt Du den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen (sofern Du dazu in der Lage bist).
Mr_Eyeballz
Beiträge: 34
Registriert: 14.02.2007 17:40

Beitrag von Mr_Eyeballz »

Vielen Dank für die Antworten.
Werde den Punkt mit dem Wohngeldzuschuss bei der ARGE nochmal ansprechen.
Wie ist dass mit Kindergeld und Bafög ? Weiss jemand wie dies auf die Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird ?
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