Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
Ich (27 Jahre) muss aus persönlichen Gründen zusammen mit meiner Frau in dem Haus meiner Eltern für eine unbestimmte Zeit einziehen. Damit wir beiden für diese Zeit Hartz4 bekommen, wollen wir einen Untermietvertrag und eine Widerlegung der Vermutung nach SGBII §9(5) über finanzielle Zuwendungen durch Mitglieder einer Haushaltsgemeinschaft machen (empfohlen von Melinde ).
Meine Frage:
Wie hoch sollte der monatliche Unkostenbeitrag für die Miete sein (der von uns genutzte Wohnraum - separates Dachgeschoss, in dem nur 2 Schlafmöglichkeiten bestehen - beträgt etwa 25m2)? Wird mir von der ARGE abgenommen, dass ich den entsprechenden Betrag auch wirklich an meine Eltern zahle? Oder bezahlt die ARGE direkt an meine Eltern?
Hallo Verbal Kint
Bei der Untermiethöhe orientiert man sich am besten an den ortsüblichen Mietpreisen nach Kosten/qm, schaut mal in die Wohnungsinserate der Zeitung.
Mietzahlungen werden mit Quittung oder Überweisungsbeleg nachgewiesen, Mieteinnahmen müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.