Ich brauch noch mal eure hilfe...
ich möchte demnächst in eine größere Wohnung ziehen... lebe im moment mit meinen 2 kindern auf 56 qm.. 
muss ich die arge vor dem umzug und vor dem unterschreiben des mietvertrages fragen ob ich dahin ziehen kann oder nicht????
und was passiet wenn ich frage... und nicht umziehen darf??
können die mir dann das komplette hart4 streichen???
vielen dank schon mal im vorraus...
			
			
									
									
						umziehen in eine größere wohnung...
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Ja musst Du !!!muss ich die arge vor dem umzug und vor dem unterschreiben des mietvertrages fragen ob ich dahin ziehen kann oder nicht????
Dafür müsste man ersteinmal wissen wo Du hin ziehen möchtest ob die Wohnung angemessen ist.und was passiet wenn ich frage... und nicht umziehen darf??
Die werden Dir die Wohnung dann nicht zahlen, die Leistungen würden weiter bezahlt werden.können die mir dann das komplette hart4 streichen???
Um heraus zu finden was Dir zu steht, müssten wir Wissen wo Du her kommst.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.   Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
 Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
						 Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
 Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.Schon passiert 
			
			
									
									
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.   Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
 Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
						 Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
 Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.