Leistungsänderung bei Schüleraustausch ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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anaja
Beiträge: 1
Registriert: 01.02.2007 14:22

Leistungsänderung bei Schüleraustausch ?

Beitrag von anaja »

Hallo :lol:
Frage an alle Fachmänner und Fachfrauen oder die es (wie ich) werden wollen.
Habe im Forum gesucht und noch nichts zu diesem Thema gefunden.
Nebenbei bin ich sehr begeistert vom Forum!
Also nun zu mir.
Ich bin Hartz 4 Empfängerin (alleinerziehend) und lebe mit meinem 15 jährigen Sohn in einer Bedarfsgemeinschaft. Mein Sohn möchte im August als Austauschschüler für 10 Monate in die USA. Ich hoffe das ich bis dahin einen Job habe, aber was habe ich zu erwarten wenn nicht???
Welche Leistungen würden wegfallen oder gekürzt werden?
Die Regelleistung für meinen Sohn?
Was wäre mit Unterhalt und Kindergeld?
Ich müßte meinem Sohn mindestens 200 Euro monatlich überweisen.
Würde mir bzw. meinem Sohn die ARGE Steine in den Weg legen???
Bin für jedes Wissen, jeden Gedanken oder Tipp dankbar!!![/quote]
Gast

Beitrag von Gast »

Das ist wieder mal im Gesetz nicht expliziet geregelt.
Das Leben läuft halt oft anders, als es der Gesetzgeber kennt....
Pappnasen die....

Ich würde mich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo anaja
Kindergeld läuft bei Auslandsaufenthalt des Kindes weiter:
Kindergeld: Auch während längerer Auslandsaufenthalte
Der Kindergeld Anspruchsberechtigte bleibt ja im Inland und da besteht Anspruch.
Aber was die von der ARGE entscheiden?????
Zumindest ist mal davon auszugehen das das Kind während dem Auslandsaufenthalt nicht Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ist.
Und was die Wissensdatenbank dazu hergibt, da kannst Du mal zum ersten groben Überblick bei Suchbegriff Auslandsaufenthalt eingeben, nämlich hier:
WDB Fachinformationen
Wie das mit Unterhalt ist weiss ich nicht, das müsste meiner Ansicht nach aber weiterlaufen.
Am besten weiss das aber, wie Ralf schon sagte :) , ein Anwalt.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
blade80
Beiträge: 247
Registriert: 03.11.2006 15:58

Beitrag von blade80 »

schwierig, hatte ich auch noch nicht,

würde einfachmal sagen, dass der Sohn fuer diesen Zeitraum kein Mitglied der BG ist, das Kindergeld läuft weiter an dich und wird angerechnet ( s. o. ), der Unterhalt, wurde dieser offiziell tituliert ? Kenn mich im Unterhaltsrecht in diesem Umfang leider nicht aus, daher kann ich nich sagen ob die Zahlungen durch den Kindesvater eingestellt werden können fuer diesen Zeitraum, aber die UH Pflicht bleibt m.E. so oder so bestehen.

Kompliziert wirds, dass ja dann evtl. deine Wohnung fuer diesen Zeitraum zu teuer wird, da musst du drauf pochen dass dein Sohn ja wieder kommt und die Miete wieder angemessen wird ( gibt SB´s die dann blöd machen ).
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )

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