Hallo ihr Lieben, 
ich suche noch nach ein paar Informationen zum Thema Hartz 4 . ich hab da leider nicht so den Durchblick! und detailiert wo genau die unterschiede zwischen hartz 4 und arbeitslosengeld liegen. Ansonsten zusätzliche Informationen lerse ich gerne auch =) ! 
Ich würde mich über Beiträge freuen
Liebe Grüße
			
			
									
									
						Referat zum Thema Arbeitslosigkeit, Hartz 4 und ALG
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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				schnuggie001
- Beiträge: 1
- Registriert: 06.02.2007 16:10
Der Unterschied zwischen dem ALG I und dem ALG II ist folgender: 
ALG I ist eine Versicherungsleistung der ges. Sozialversicherung. Dafür hast Du während Deiner Berufstätigkeit Lohnnebenkosten gezahlt. ( mid 12 Monate in den le. 2 Jahre)
ALG II = Harz IV: Ist eine Sozialleistung, wie bis zum 31.12.2004 die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe.
Diese beiden Arten der Sozialleistungen sind in ALG II für erwerbsfähige Bürger zusammengefaßt worden.
Diese ALGII - Leistung ist keine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, sondern eine Sozialleistung die Bund und Länder aufbringen müssen.
			
			
									
									ALG I ist eine Versicherungsleistung der ges. Sozialversicherung. Dafür hast Du während Deiner Berufstätigkeit Lohnnebenkosten gezahlt. ( mid 12 Monate in den le. 2 Jahre)
ALG II = Harz IV: Ist eine Sozialleistung, wie bis zum 31.12.2004 die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe.
Diese beiden Arten der Sozialleistungen sind in ALG II für erwerbsfähige Bürger zusammengefaßt worden.
Diese ALGII - Leistung ist keine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, sondern eine Sozialleistung die Bund und Länder aufbringen müssen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.   Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
 Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
						 Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
 Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.