erneut hartz 4

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Timolino
Beiträge: 1
Registriert: 05.02.2007 20:02

erneut hartz 4

Beitrag von Timolino »

hallo, ich bin neu im forum und hoffe ein paar antworten zu bekommen. ich war letztes jahr fünf monate hartz 4 empfänger, habe mir dann selber, leider nur zeitbegrenzt, eine arbeit gesucht, und bin seit 1.1.07 wieder hartz 4 empfänger. nun habe ich meinen leistungsanspruchbescheid bekommen und mußte feststellen obwohl sich finanziell oder sonstiges nichts geändert hat, das ich nun 200€ weniger bekomme. auch bekomme ich nicht mehr den gleichen zuschlag wie letztes jahr zum alg 2. ich habe eine eigentumswohnung und wie auch letztes jahr bezahlt man keine heizkosten, ist das richtig, oder bekommen nur mieter heizkosten bezahlt. ich wurde im januar am meniskus operiert und nun brauche ich krankengymnastik wo ich einen teil selber zahlen muß, aber diesen anteil bekomme ich aber nicht ersetzt, ist das richtig.
es sind viele fragen, ich hoffe ich bekomme doch ein paar antworten.
im vorraus vielen dank dafür
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Timolino
Die Heizkosten gehören auch zu dem was Du bei den Kosten der Unterkunft anerkannt bekommst, der Bescheid ist offensichtlich fehlerhaft und sollte überprüft werden. Es gibt da keinen Unterschied zwischen Mietern und Eigentümern.
Der Zuschlag zum Alg2 wird nur dann gezahlt wenn Anspruch auf Alg1 besteht, dann auch nur befristet. Kann sein das diese Frist abgelaufen ist bzw. durch die befristete Tätigkeit kein Anspruch gegeben ist.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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