Wieviel Miete wird übernommen ??

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Beg-R
Beiträge: 1
Registriert: 28.01.2007 23:00

Wieviel Miete wird übernommen ??

Beitrag von Beg-R »

Hallo. ICh und meine Freundin kommen aus Dresden und würden gerne zusammen in eine 3-Raumwohnung ziehen. Ich bin Student und bekomme Unterhalt von meinen Eltern. Meine Freundin ist zur Zeit arbeitslos. Momentan könnten wir uns eine 3-Raumwohnung leisten, jedoch haben wir uns gefragt was passiert, wenn wir zusammenziehen, meine Freundin keine Arbeit finden sollte und Sie dann in ein paar Monaten ins Hartz 4 rutscht ??! Ich hab versucht die ARGE telefonisch zu erreichen, jedoch komme ich dort einfach nicht durch.

Daher meine Fragen:
Wieviel Geld würde sie für die Miete erhalten?
Gibt es dort Regelungen ?

Gibt es einen Maximalbetrag oder eine maximale Wohnungsgröße ? Ich selber brauche auf jedenfall den dritten Raum als Arbeitszimmer.

Beispiel: 70 m² Wohnung 550 € warm. Wieviel wird für Sie übernommen, bzw. welcher maximaler Anteil ? Was ist wenn wir eine größere Wohnung (z.B. 85 m² oder Warmmiete 600 bis 700 €) nehmen würden, wenn ich meinen Teil mit dem Arbeitszimmer bezahlen könnte ?

Wichtig ist uns nur, welche Regelung es gibt, ob Pauschalbetrag oder nach Standard oder Quadratmeterzahl ?

Wegen diesem blöden Geldstress kommt es sogar schon zu Streitigkeiten, da wir Angst haben, dass dann nur so wenig übernommen wird, dass wir dann in einer neuen Wohnung wohnen, die wir uns dann aufeinmal wenn sie ins Hartz 4 rutscht schlagartig nicht mehr leisten könnten.

Ich hoffe auf schnelle Antwort. Vielen Dank.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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