Berechnungshilfe im Chaos, bitte!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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klappts
Beiträge: 3
Registriert: 23.01.2007 16:43

Berechnungshilfe im Chaos, bitte!

Beitrag von klappts »

Hallo,

leider empfangen auch wir ergänzend Harz 4. Mein Mann wurde vor zwei Jahren arbeitslos, nach 15jähriger Betriebszugehörigkeit und arbeitet derzeit für eine Zeitarbeitsfirma im kfm. Bereich.
Gehalt ist arg gering, reicht nicht für uns 2 Großen und unsere 2 Kleinen. Ich bin auch sehr bemüht, zumindestens für die kinderbedingten 3 Stunden vormittags einen Job zu ergattern.

So, Fakt ist, im nächsten Monat ändert sich das Einkommen ein wenig. Und zwar war es die letzten 6 Monate so, das von der ARGE zu dem ergänzenden Hartz 4 noch 260 Euro monatlich an Mobilitätshilfe für meinen Mann gezahlt wurde, da er einen recht weiten Weg zur Arbeit hat.
Diese Mobihilfe läuft nun aus, mein Mann konnte die Zeitarbeitsfirma dazu bewegen zumindestens 160 Euro an Fahrtkosten monatlich zu zahlen, was zwar die definitiven Kosten nicht deckt, aber besser ist als nichts. Die Mobilitätshilfe wurde übrigens nicht als Einkommen angerechnet. Die Fahrtkosten die jetzt von der Zeitarbeitsfirma künftig gezahlt werden, sollen jedoch angerechnet werden. Zwar würde sich der Freibetrag um 80-100 Euro erhöhen, der Rest wird voll als Einkommen gerechnet. Soweit so gut oder schlecht. Näheres wußte man mir leider nicht zu sagen.
Jetzt mache ich hier allerdings den Finanzminister in der Familie, weil ich ja wenigstens einen Job haben möchte. Nun sehe ich mich also Anfang des Monats hier sitzen und versuchen zu Planen, unsere Wochenbudgetumschläge zu machen, kann das aber ja nicht wirklich, weil ich keine definitiven Zahlen habe. Kann ich aber gar nicht mit umgehen, ich muß mit dem knappen Geld vernünftig planen und Haushalten können.
Und Gehaltsabrechnung und somit die neue Berechnung der Arge ist erst Mitte- Ende des Monats zu erwarten.

So, der ALG 2 Rechner war mir in diesem speziellen Fall keine Hilfe.

Kann jemand mit folgenden Zahlen anfangen?

Gehalt brutto 1386,27 Euro, netto 1092,39 Euro.

Zwei ERwachsene 1 fünfjähriges und ein zehnjähriges Kind.

Plus 160 Euro Fahrtkosten, speziell als solche ausgewiesen.
Miete inkl. Nebenkosten 497 Euro plus 80 Euro Gas.

Was bleibt dann künfig an ergänzendem Hartz vier?
Wenn mir da jemand weiterhelfen könnte, wäre mir sehr geholfen, weil mir wohler im Herzen ist, wenn ich vernünftig haushalten kann.

Vielen Dank von klappts
Gast

Beitrag von Gast »

Schwierige Rechnung, aber ich fange mal an, vielleicht kann Blade dann ja noch ergänzen.

Eigenbedarf der BG
Vater: 2 x 345,- = 690,-
Mutter: 311,-
Kinder: 2 x 207,-
Miete: 577,-
_______________
= 1992,-

Demgegenüber steht das Einkommen des Vaters, welches noch um z.B. gesetzlich vorgeschriebene notwendig Versicherungen und je nach Einzelfall die tatsächlichen Fahrtkosten, wie nachzuweisen, bereinigt wird.
Dazu kommt dann noch das Kindergeld.

Allein schon die korrekte Bereinigung des Arbeitseinkommens ist so kompliziert, daß dies hier kaum geleistet werden kann.
Zuletzt geändert von Gast am 23.01.2007 19:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Zwischenfrage:
Wieso zählt der Vater doppelt?
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Gast

Beitrag von Gast »

Das steht in der Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld im § 1 Abs. 2.
(2) Bei der § 9 Abs. 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zugrunde liegenden Vermutung, dass Verwandte und Verschwägerte an mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft lebende Hilfebedürftige Leistungen erbringen, sind die um die Absetzbeträge nach § 11 Abs. 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bereinigten Einnahmen in der Regel nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit sie einen Freibetrag in Höhe des doppelten Satzes der nach § 20 Abs. 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch maßgebenden Regelleistung zuzüglich der anteiligen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie darüber hinausgehend 50 Prozent der diesen Freibetrag übersteigenden bereinigten Einnahmen nicht überschreiten. § 11 Abs. 1 und 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend.
Quelle: Gesetze im Internet

Und wie die SB das machen sollen, steht in den Durchführungshinweisen der BA zum SGB II zu § 9 SGB II, nachzulesen bei Tacheles
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Danke schön :D
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
blade80
Beiträge: 247
Registriert: 03.11.2006 15:58

Beitrag von blade80 »

Jo, steht auch so in den int. Hinweisen. Ralf hat da schon Recht.
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )

Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Gast

Beitrag von Gast »

Und bei der ganzen Rechnerei nicht den Selbstbehalt nach § 850 ff. ZPO vergessen. http://bundesrecht.juris.de/zpo/index.html
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Ralf, schau ich mir auch mal an, danke.

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Hallo klappts
Erstmal entschuldige meine Reinquasselei.
Das Fahrgeld darf garnicht angerechnet werden weil es zweckgebundenes Einkommen ist, also nicht für den Lebensunterhalt verbraucht wird.
Plane aber am besten erstmal den ungünstigsten Fall, wer weiss ob nicht ein Widerspruch gemacht werden muss, und das kann dann daaaaauern.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
klappts
Beiträge: 3
Registriert: 23.01.2007 16:43

Beitrag von klappts »

Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Antworten, auch wenn ich irgendwie nur die Hälfte verstehe, schäm.

Also hier ist es so, das mein Mann einen Freibetrag von ungefähr 260 Euro hat, weil er ja Vollzeit arbeitet. Von einer doppelten Berechnung des Regelsatzes ist in unseren Bescheiden nichts zu sehen.

Als ich genau das sagte, das er das Geld ja für den Sprit benötigt und wenn sie einen Teil davon anrechnen, es ja nie und nimmer mehr für den Sprit langt, kam die Antwort, das dafür ja der Freibetrag da ist um solche Kosten aufzufangen. Das sagt man uns übrigens immer, als wir bei unserrem von der ARGE angeordneten Umzug eine Küche beantragt haben und die REnovierung, hieß es auch wieder: dafür haben sie den Freibetrag.

Mal ganz davon abgesehen, das die künftig gezahlten 160 Euro gar nicht den wirklichen Spritbedarf decken, der liegt nämlich bei ca. 220 Euro plus Steuern, Versicherungen, Verschleiß.

Wie gemein, meine schöne Haushaltsplanung wird nicht funktionieren.

Lg klappts
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