Wohnungskündigung.....

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Bernd
Beiträge: 1
Registriert: 19.01.2007 21:45

Wohnungskündigung.....

Beitrag von Bernd »

Guten Abend alle zusammen....

Vielleicht kann man uns ein paar hilfreiche Tipps geben......

Zuerst: Ein Ehepaar mit 2 Kindern 2 und 10 Jahre alt.(H4 und 400 Eurojob)
Wir bekamen im Dezember die Wohnungskündigung wegen angeblichen Eigenbedarfs der Vermieters.Gingen gleich zum Mieterbund und legten mit einem Anwalt Einspruch ein,unter anderem,da die Wohnung in absolutem Renovierungsnotstand ist(desolate alte Fenster,Bad 30 Jahre alt,Küche ca.25 Jahre....).Der Vermieter regte sich nie auf Anfrage.Es gab 10 Jahre ein harmonisches Zusammenleben,dass durch den Auszug der Besitzerin ins Altenheim nun durch die Erben,die Kinder zunichte gemacht wurde. Nun,bei Androhung der Einschaltung eines Anwaltes,wenn nicht endlich renoviert wird, kam 3 Tage später die Kündigung.
Wir wohnen seit 14 Jahren in dieser Wohnung und fühlen uns hier auch "wohl".Es ist ein 2 Familienhaus,wo die andere Familie keine Kündigung bekam(Freunde der Vermieter...)
Nun,man steht jetzt auf dem Schlauch....
Bezahlt im Falle eines Auszuges das Amt neue Möbel.....(Küche,Kinderzimmer ) ?
Oder naiv ausgedrückt auf stur stellen wegen Mittellosigkeit ?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Bernd
Wenn diese Eigenbedarfskündigung wirksam wird, und damit ist leider zu rechnen, gibt es keine Beihilfen für Möbel oder Küche. Nur wenn eure jetzige Küche zur Wohnung gehörte und Eigentum des Vermieters ist, ihr also garkeine entsprechenden Einrichtungen wie Herd, Spüle habt könnt ihr das im Rahmen einer Erstausstattung beantragen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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