Hallo,
so erst mal etwas zur Vorgeschichte in diesen Fall.
Ich beziehe schon ca 4 Jahre ALG2 und habe immer meine Befreiungen beim Ortsamt geholt für die GEZ und auch abgeschickt. Sie sendeten mir seit ca 2006 immer einen Einzahlschein zu, darauf habe ich dann dort angerufen und auch Email geschrieben und nie klare Antworten erhalten. Auf meine Emails haben sie nie reagiert.
Heute bekam ich einen Mahnbescheid und mit der Aufforderung 227€ zu zahlen, darauf hin habe ich wieder einmal dort angerufen und eine Mann der GEZ sagte mir folgendes.
Sie haben bis jetzt noch nie einen Antrag auf Befreiung von mir für das Jahr 2006 erhalten.
Da sagte ich dass es nicht sein kann das ich mehrere Schreiben an die GEZ gemacht habe, er sagte dass nur die Emails angekommen sind. Da sagte ich, warum sich da keiner bei mir mal per Email gemeldet hat. Da erwiderte der Mann, dass sie nicht verpflichtet sind auf Emails zu Antworten.
Er hat mir folgendes geraten.
Ich sollte alle meine ALG2 Bescheide kopieren und an die GEZ noch mal senden und bitten um eine Freistellung der GEZ Gebühren. Dann wird die GEZ entscheiden ob sie meiner Bitte nachkommen oder nicht.
Was kann man da machen das da endlich ruhe rein kommt, oder steht mir als ALG2 Empfänger keine GEZ Befreiung mehr zu. Der Mann sagte auch es ist eine Kann Bestimmung und nicht eine Muss das ich eine Befreiung bekomme von der GEZ Gebühr.
Habt Ihr da einen Rat für mich und könnt mir bitte sagen was ich tun kann?
Danke schon mal für die Hilfe …
			
			
									
									GEZ verlangt Gebühren obwohl ich Antrag gestellt habe
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
GEZ verlangt Gebühren obwohl ich Antrag gestellt habe
cu bis bald ...
Fred
						Fred
Servus,
seine "KANN" BEstimmung steht sogar auf deren Site..
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebueh ... index.html
# Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches:
Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von ALG II oder Sozialgeld sowie das Blatt des Berechnungsbogens, aus dem ersichtlich ist, ob Zuschläge nach § 24 Zweites Buch des Sozialgesetzbuches gewährt werden oder nicht.
Soviel dazu.
Geh zu deiner ARGE die sollen dir den aktuellen L Bezug bestätigen und gut is.
edit: seit 4 Jahren ALG 2? Gesetz gibts erst seit 01.01.05
Mfg
			
			
									
									seine "KANN" BEstimmung steht sogar auf deren Site..
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebueh ... index.html
# Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches:
Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von ALG II oder Sozialgeld sowie das Blatt des Berechnungsbogens, aus dem ersichtlich ist, ob Zuschläge nach § 24 Zweites Buch des Sozialgesetzbuches gewährt werden oder nicht.
Soviel dazu.
Geh zu deiner ARGE die sollen dir den aktuellen L Bezug bestätigen und gut is.
edit: seit 4 Jahren ALG 2? Gesetz gibts erst seit 01.01.05

Mfg
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
						Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Hallo blade80
Diese "Kann" Bestimmung steht aber auch nur auf der GEZ Seite, im Rundfunkstaatsvertrag steht werden, nicht kann.
Will die GEZ da etwa verunsichern? Ein Schelm, der böses dabei denkt. 
 
Rundfunkstaastvertrag Stand 4/05
Gruss
			
			
									
									Diese "Kann" Bestimmung steht aber auch nur auf der GEZ Seite, im Rundfunkstaatsvertrag steht werden, nicht kann.
Will die GEZ da etwa verunsichern? Ein Schelm, der böses dabei denkt.
 
 Rundfunkstaastvertrag Stand 4/05
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
						Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
