Ablehnung einer Wohnung wegen 11 Euro über Regelsatz...

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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Sonja04
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Ablehnung einer Wohnung wegen 11 Euro über Regelsatz...

Beitrag von Sonja04 »

Hallo,

ich bin alleinerziehende Mutter und lebe mit meinem Sohn in einer ca. 56 m² großen Wohnung. Durch eine zu hohe Betriebskostenabrechnung der Stadtwerke und der daraus resultierenden höheren Abschlagszahlungen liege ich derzeit ca. 90 Euro über den Regelsatz von 369 Euro für Miete und Nebenkosten!

Ich wurde durch das zuständige Hartz IV-Amt dazu aufgefordert mir eine neue Wohnung zu suchen. Nach diversen Telefonaten und recherchen im Internet habe ich einiges gefunden, lag aber fast immer über dem Regelsatz. Nur einige Wohnungen waren günstiger. Diese liegen jedoch in einem Stadtteil, der wegen der hohen Kriminalität und Armut verrufen ist. Drogen, Diebstähle und Brände sind dort keine Seltenheit. Das möchte ich meinem 5-Jährigen Sohn nicht zumuten!!!

Außerdem habe ich eine Wohnung von einem Privatanbieter gefunden. Die Kosten dafür liegen inkl. der Nebenkosten bei 380 Euro, also nur 11 Euro über dem Regelsatz. Auch mit der Aussage, ich würde ja knapp 80 Euro gegenüber meiner momentanen Miete einsparen und die 11 Euro selber tragen, wurde die Wohnung abgelehnt.

Ist das rechtens? Warum gibt es Leute, die bis zu 10 Prozent über den Regelsätzen bezahlen und trotzdem nicht ausziehen müssen? Warum wurden mir schon 400 Euro, also 31 Euro über dem Regelsatz gewährt und BEZAHLT? Ich muss für erhöhte Jahresabrechnung, die ich nicht zu verschulden hatte bluten und umziehen. Was kann ich tun?

Bitte helft mir! Vielen Dank im Voraus!

Sonja
buxi
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Beitrag von buxi »

Sprich mit dem Vorgesetzten des Sachbearbeiters! Versuch es einfach, vielleicht hat der ein Herz für Kinder. Rechtlich hast Du wahrscheinlich keine Grundlage, ausser Du könntest nachweisen, daß es keine Wohnungen in der Größe zu dem Mietpreis gibt, den die Arge Dir zugesteht. Aber frag den Vorgesetzten ob es nicht möglich ist einen Kompromiss zu finden, wenn Du die 11 Euro vom Regelsatz selbst bezahlst. Ich kann Dich gut verstehen, gerade mit kleinem Kind, das Wohl des Kindes sollte immer im Vordergrund stehen! Leider tut es das bei den Bestimmungen von Hartz 4 nicht. Ich drück Dir die Daumen.
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Hallo!
Das wäre ja noch schöner! Wegen so einem geringen Betrag umziehen das ist doch der größte Schwachsinn!!! Wer bezahlt denn dann die Renovierungskosten/ Umzugskosten/ Kaution? Die sind wahrscheinlich so hoch dass du monatelang in der JETZIGEN Wohnung bleiben kannst um nur annähernd an die Kosten eines Umzuges ran zu kommen.
Außerdem darf Niemand verlangen mit einem 5jährigen Kind in eine Gegend zu ziehen so wie du sie erwähnt hast!
Ich bin zwar ein absolut ehrlicher Hartz Empfänger aber alles muss und soll/ darf man sich auch nicht so einfach gefallen lassen!
Erwähne beim Amt auch dein jetziges soziales Umfeld welches dein Kind genießt! Freunde Kindergarten soziale Kontakte!!!!
Nicht aufgeben Kopf hoch !

LG
Silvia
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo maria1106
Wegen der 11 € sollte sich das Amt wirklich nicht so anstellen und einverstanden sein finde ich. Aber vielleicht klappt der Tip von buxi.
Hoffen wir mal und drücken alle die Daumen.
Wenn der Vermieter Dich als Mieterin haben möchte reduziert er vielleicht die Miete um diese 11 €, erzähl ihm von Deinem Problem und frag mal nach.
Viel Erfolg beim Amt
Gruss
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Sonja04
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Beitrag von Sonja04 »

Hallo ,

danke an euch alle...nun habe ich durch langer Recherche einen Weg gefunden.

In der Prüfung für angemessene Kosten der Unterkunft.

Bei den Heizkosten werden von der KOBA 18% für Warmwasser abgezogen.

Ich liege also nun in den angemessen Unterkunftskosten, welche die Koba vorgibt

Wünscht mir Glück

Sonja

Achso...es enstehen keinerlei Umzugskosten für die Koba.
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo Sonja04
Das tun wir, ist doch klar. :D
Mal ne andere Frage, ich hatte gestern auch schon versucht für Deinen Wohnort was zu finden, leider erfolglos.
Welches Schönebeck ist das und wo liegt es genau?
Hatte nur das hier gefunden und war mir nicht sicher:
KdU bei Tacheles
KdU Thüringen, Sachsen, Sachsen Anhalt
KdU Mitteldeutschland
Gruss und Alles Gute
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Sonja04
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Beitrag von Sonja04 »

Ich Wohne in Schönebeck/Elbe.

Bei der Neuen Wohnung beträgt meine Gesamtmiete 365€.Durch die 18% Warmwasser welche die Koba mir abziehen.

Die Koba übernimmt also 369€.Gesamtmiete einschließlich der Nebenkosten.So sollte es sein.

Nun ist es so, das sie mich nicht ziehen lassen wollen, weil meine Kaltmiete in der neuen Wohnung höher ist.

Die deutlich geringeren Nebenkosten werden dabei nicht beachtet.Auch die Tatsache das ich unter dem Regelsatz liege scheint nicht zu interessieren.

Nun habe ich um 15:00Uhr ein Termin bei dem Vorgesetzten der Koba.

HIIIIILLLLLFFFFFFEEEEEEE!!!!!!!!!!
maria1106
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Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

HAllo nochmal ...
Was ist nun raus gekommen , habe alle Daumen gedrückt ?
LG
Silvia
Sonja04
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Wohnort: Schönebeck/Elbe

Beitrag von Sonja04 »

Hallo...

Ich ziehe nun um...auf eigene Verantwortung!!!

Seine Worte waren: "Jeder hat das Recht umzuziehen...Wir müssen Ihnen den Regelsatz von 369Euro zahlen...da kommen wir nicht herum und so steht es im Gesetz §22 Abs.1 SGBII, aber sollten Nachzahlungen enstehen, stehen Sie dafür alleine gerade."

(Was Natürlich in jeder Wohnung passieren kann und die ich so oder so schon allein tragen muß weil das Hartz4 Amt sie als unangemessen sieht).

-meine Miete in der neuen Wohnung beträgt 365Euro mit Nebenkosten.
-jetzt zahle ich in meiner alten Wohnung 450Euro mit Nebenkosten.

Gruß Sonja
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo Sonja04
Na das ist doch erstmal was erfreuliches und wenn Du nicht schriftlich bekommen hast das eventuelle Nachzahlungen für Nebenkosten auf keinen Fall übernommen werden trotzdem einen Antrag stellen wenn am Jahresende eine Nachzahlung vom Vermieter gefordert wird.
Du hast ja nichts schriftlich :) und Kosten der Unterkunft müssen vollständig übernommen werden wenn sie angemessen sind.
Gruss
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Eltern.Valentina
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Beitrag von Eltern.Valentina »

super, aber trotzdem alles verworren, denn ich habe gehört dass für 2 personen warmmiete 420 euro sen dürfen.
also was sagen die denn da?
aber gut, wenn du nun eine neue wohnugn hast ind er du nun auch bleiben darfst udn kannst.
und nachzahlungen müssen die meistens bezahlen, weil es in dem satz nciht bei ist sofern man nicht alles und zuviel verbraucht.
viel glück in deiner neuen bleibe, aber jedes amt doch so anders!!!!!
puppie03
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Registriert: 18.01.2007 16:09

Beitrag von puppie03 »

hallo!

ich habe ein ähnliches problem.ich habe zur zeit eine kaltmiete von 421,56€ zu zahlen.
wir sind 3 personen,ich bin alleinerziehend und wir wohnen in gosen neu zittau.(land brandenburg)
da ich hier keine möglichkeit habe an arbeit zu kommen bin ich auf der suche nach einer neuen wohnung,bin auch fündig geworden,in schöneiche.
heute war ich nun beim amt und da wurde die wohnung abgelehnt,weil die kaltmiete 30,00€ über den höchstsatz liegt.
der witz an der sache ist das die wohnung bei der warmmiete 5€ billiger ist als meine jetzige.
ich habe auch damit argumentiert das ich bei meiner jetzigen wohnlage keinen job finde,da hier die öffentlichen verkehrsmittel sehr eingeschränkt sind (am wochenenden fährt z.b. gar kein bus).
von der neuen wohnung aus würde ich problemlos jederzeit nach berlin kommen.
auch meine mutter wohnt da in der selben strasse und würde dann nach den kindern kucken,wenn ich zum spätdienst bin.
das interessiert die bearbeiterin aber garnicht.

ich dachte immer es geht bei einer wohnung um die gesamtmiete die nicht überschritten werden darf.
die neue wohnung kostet warm 591,00€,die wo ich jetzt wohne 596,00€

kann ich da noch was machen?
Eltern.Valentina
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Beitrag von Eltern.Valentina »

nein, nicht nur, das wichtigste ist leider die kaltmiete und die darf be 3 personen ncht über 333 euro sein und nicht mehr als 50 euro betriebskosten.
leder sit das so udn ich habe etxra vorher nochmal gefragt, wie das ablaufen soll, damit ich nachher nicht wueder da sproblem habe, leider ist berlin und so allgemen teuer weswegen wir forh sind nun in rostock zu wohnen da bekommt man noch super mieten und auch alles top die wohnungen.
auch die qm werden hier meist nciht überschritten.
trotzdem viel glück!
puppie03
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Beitrag von puppie03 »

das stimmt nicht,ich darf eine kaltmiete von 405€ haben und nebenkosten mit heizung 240€ (jeweils 120€)
die wohnung darf bis 80 qm groß sein
meine sachbearbeiterin meint wenn ich aus freien stücken umziehen will darf die wohnung(kaltmiete) nich teurer sein,wie meine jetzige
das kriege ich ja dann nie hin,da in schöneiche die wohnungen teurer sind wie in neu zittau
puppie03
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Beitrag von puppie03 »

ich war heute nochmal beim amt und nun kann ich doch umziehen.die miete wird in höhe meiner jetzigen warmmiete übernommen,da die neue wohnung aber 5€ billiger ist wie meine jetzige brauch ich also nichts selbst finanzieren.

umzugs/kautions und provisionskosten muß ich aber selber tragen,was mir schon vorher klar war.
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