HILFE!! Eheähnliche Gemeinschaft

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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chrissy

HILFE!! Eheähnliche Gemeinschaft

Beitrag von chrissy »

hallo,
ich würde gerne mit meinem freund zusammen ziehen. er ist amerikaner and arbeitet für die amerikaner, und ist zusätzlichlich noch in ner reserveeinheit der army. hat also eigentlich nix mit dem deutschen system zu tun.
ich weiß das er bei alg 1 nicht zum unterhalt verpflichtet werden kann, obwohl lebensgemeinschaft, da er nicht für eine deutsche firma arbeitet und weil die amis gründsätzlich keine auskunft über das gehalt der mitarbeiter geben (müssen) bzw er selbst irgend ne zahl sagen könnte , die das aber nicht nachprüfen können.

weiß jmd ob das bei alg 2 auch so ist?

und heißt es nicht eigentlich auch, dass eine eheähnliche gemeinschaft erst nach 5 jahren besteht? dann würde das ja alles keine rolle spielen, da wir ja erst frisch zusammen ziehen und auch erst ein paar monate zusammen sind, oder nicht?
und fürs amt wärs ja auch besser da ich durch das zusammen ziehen 110,- an warmmiete spare.

hoffe irgendjemand da draußen kann mir helfen.
schonmal danke im voraus
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