Werden Aktiengewinne angerechnet?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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Werden Aktiengewinne angerechnet?
Hallo,
ich habe mein bescheidenes "Vermögen" von 3.000,- Euro,was ich dem Amt natürlich angegeben habe,in Aktien angelegt.
Nun sind diese Aktien in diesem Jahr glücklicherweise um ca. 15 % gestiegen,also um etwa 450,- Euro.Ich habe sie in diesem Jahr nicht gekauft oder verkauft,liegen fest im Depot.
Meine Frage nun:
Gelten diese 450,- Euro als Einkommen und wird mir dies irgendwie abgezogen von Hartz4?
Vielen Dank!
ich habe mein bescheidenes "Vermögen" von 3.000,- Euro,was ich dem Amt natürlich angegeben habe,in Aktien angelegt.
Nun sind diese Aktien in diesem Jahr glücklicherweise um ca. 15 % gestiegen,also um etwa 450,- Euro.Ich habe sie in diesem Jahr nicht gekauft oder verkauft,liegen fest im Depot.
Meine Frage nun:
Gelten diese 450,- Euro als Einkommen und wird mir dies irgendwie abgezogen von Hartz4?
Vielen Dank!
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Kursgewinn
Danke Melinde,
aber ich habe den Kursgewinn doch nur auf dem Papier stehen,also noch nicht realisiert!
Der Kurs kann ja auch wieder fallen,was ist dann?Die Arge hat den vorübergehenden Kursgewinn kassiert und freut sich...oder wie?
aber ich habe den Kursgewinn doch nur auf dem Papier stehen,also noch nicht realisiert!
Der Kurs kann ja auch wieder fallen,was ist dann?Die Arge hat den vorübergehenden Kursgewinn kassiert und freut sich...oder wie?
Hallo Kreuzberg, mal ganz langsam....ich glaub nicht so ganz an Melindes Theorie. Du hast Einnahmen in dem Moment wo es auf Deinem Konto eingegangen ist. So lange es nur auf dem Papier ein Zuwachs ist glaube ich nicht, daß man es Dir als Einnahme anrechnen kann. Es wird mit zu Deinem Gesamtvermögen angerechnet und Du darfst ja 150 Euro pro Lebensjahr besitzen. Aber meinem Rechtsempfinden nach dürfen sie Dir das Geld nicht im nächsten Monat abziehen. Und wenn doch, dann wäre ich aber mal fluchs beim Anwalt. Manche Dinge sollte man schon ein bisschen genauer hinterfragen. Ein Sparbuch, auf dem sich zum Beispiel 1000 Euro befinden darf man ja auch behalten und die Zinsen die am Jahresende gutgeschrieben werden, werden ja auch nicht als Einnahme angerechnet. Gruß buxi
Grundsätzlich werden alle Vermögensbestandteile angerechnet. Neben Kapitalvermögen wie Ersparnisse, Aktien, Wertpapiere zählen hierzu auch Lebensversicherungen (Kapitallebensversicherung) und auch wertvolle Antiquitäten oder Gemälde.
Es gelten ab 1. August 2006 folgende Freibeträge: Der Freibetrag für Vermögen, das für die Altersvorsorge eingesetzt wird, steigt von 200 Euro auf 250 Euro pro Lebensjahr, maximal 16.250 Euro. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II soll so die Möglichkeit verbessert werden, eine zusätzliche private Altersabsicherung abzuschließen. Unverändert bleibt, dass dieses Vermögen so angelegt werden muss, dass erst mit dem Eintritt in das Rentenalter darüber verfügt werden kann. Gleichzeitig wird der allgemeine Vermögensfreibetrag (Grundfreibetrag) von 200 Euro auf 150 Euro je Lebensjahr gesenkt, maximal 9.750 Euro."
@buxi
die Zinsen die am Jahresende gutgeschrieben werden, werden ja auch nicht als Einnahme angerechnet.
• Einmalige Einnahmen und Einnahmen, die in größeren als
monatlichen Zeitabständen anfallen, wenn sie für jedes Mitglied
der Bedarfsgemeinschaft jährlich 50 Euro nicht übersteigen
(z.B. Erträge, Zinsen, die nur einmal fällig werden
und die Bagatellgrenze nicht überschreiten)
Es gelten ab 1. August 2006 folgende Freibeträge: Der Freibetrag für Vermögen, das für die Altersvorsorge eingesetzt wird, steigt von 200 Euro auf 250 Euro pro Lebensjahr, maximal 16.250 Euro. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II soll so die Möglichkeit verbessert werden, eine zusätzliche private Altersabsicherung abzuschließen. Unverändert bleibt, dass dieses Vermögen so angelegt werden muss, dass erst mit dem Eintritt in das Rentenalter darüber verfügt werden kann. Gleichzeitig wird der allgemeine Vermögensfreibetrag (Grundfreibetrag) von 200 Euro auf 150 Euro je Lebensjahr gesenkt, maximal 9.750 Euro."
@buxi
die Zinsen die am Jahresende gutgeschrieben werden, werden ja auch nicht als Einnahme angerechnet.
• Einmalige Einnahmen und Einnahmen, die in größeren als
monatlichen Zeitabständen anfallen, wenn sie für jedes Mitglied
der Bedarfsgemeinschaft jährlich 50 Euro nicht übersteigen
(z.B. Erträge, Zinsen, die nur einmal fällig werden
und die Bagatellgrenze nicht überschreiten)
Zuletzt geändert von DjTermi am 28.12.2006 17:44, insgesamt 1-mal geändert.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

@ DJ Termi, heißt das ein ALG II Empfänger hat kein Recht darauf sich etwas ansparen zu dürfen? Das muß doch irgenwie bis zu Höchstfreibetrag gestattet sein??? Oder ist man wirklich als ALGII Empfänger dazu verdammt im Jahr maximal 50 Euro sich ansparen zu dürfen? Was ist mit den 450 Euro? Muß er sich die Ausbezahlen lassen? Wird er von der Arge verpflichtet dazu, damit er davon im nächsten Monat leben soll?
Mit den 22 jahren weiss ich auch nicht wie ich darauf gekommen bin, klar darf man was Sparen dafür ist ja der Freibetrag da ! 150 Euro pro Lebensjahr ,Der Höchstbetrag für Schonvermögen liegt dann bei 9750 Euro statt bisher 13 000 Euro. Der Grundfreibetrag für minderjährige Kinder sinkt auf 3100 Euro (bisher 4100 Euro). Angehoben wird nur der Freibetrag für die Altersvorsorge, und zwar um 50 Euro auf 250 Euro pro Lebensjahr. Damit steigt der Höchstbetrag in diesem Fall auf 16 250 Euro. Wer über diesen Freibeträgen liegt, dem werden die Bezüge gekürzt
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

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- Registriert: 06.12.2006 12:38
Aktien
@buxi
@DjTermi
danke für eure Beiträge!
Zurück zu meiner Frage:
ich bin 50 Jahre alt,meine 3.000,- Euro Aktienanlage liegt unter dem Vermögensfreibetrag.
Die 15 % Wertsteigerung (450,-) habe ich nicht gutgeschrieben bekommen oder vom Aktienkonto abgehoben.Ist halt nur eine Wertsteigerung auf dem Papier!Jetzt also etwa 3.450,- Euro!
Liege ich richtig,dass mir die 450,- Euro nicht als Einkommen angerechnet werden?
Vielen Dank!
@DjTermi
danke für eure Beiträge!
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ich bin 50 Jahre alt,meine 3.000,- Euro Aktienanlage liegt unter dem Vermögensfreibetrag.
Die 15 % Wertsteigerung (450,-) habe ich nicht gutgeschrieben bekommen oder vom Aktienkonto abgehoben.Ist halt nur eine Wertsteigerung auf dem Papier!Jetzt also etwa 3.450,- Euro!
Liege ich richtig,dass mir die 450,- Euro nicht als Einkommen angerechnet werden?
Vielen Dank!
Hallo Kreuzberg, wie Du erkennen kannst bin ich der Meinung, daß Dir die 450 Euro nicht als Einnahme angerechnet werden dürfen. Aber ich hab ja auch nicht ricktig durchgeblickt was uns unser lieber DJTermi nun sagen willund Du ja anscheinend auch nicht....
Sag doch mal was Termi, darf ers nun behalten oder nicht???
Kreuzberg, noch einen Tip falls Termi sich auf die Frage nicht mehr meldet, der hat heute ziemlich viel zu tun weil die Auszahlungen zum Teil nicht pünktlich stattfinden, s. o. Ich habe schon oft telefonisch in Anwaltskanzleien auskunft bekommen obwohl ich dort noch gar keine Mandantin war. Probiers einfach mal, such Dir im Telefonbuch einen Anwalt und bitte um telefonische Rechtsauskunft, viele machen das umsonst. Ansonsten, Beratergutschein beim Amtsgericht und los!!!!
Gruß buxi

Kreuzberg, noch einen Tip falls Termi sich auf die Frage nicht mehr meldet, der hat heute ziemlich viel zu tun weil die Auszahlungen zum Teil nicht pünktlich stattfinden, s. o. Ich habe schon oft telefonisch in Anwaltskanzleien auskunft bekommen obwohl ich dort noch gar keine Mandantin war. Probiers einfach mal, such Dir im Telefonbuch einen Anwalt und bitte um telefonische Rechtsauskunft, viele machen das umsonst. Ansonsten, Beratergutschein beim Amtsgericht und los!!!!
Gruß buxi
Hallo, da Du 50 bist ist der Freibetrag 7500.- Solltest Du die 450 Ausgezahlt bekommen zählen sie als einkommen wenn Sie aber auf dein Konto bleiben dann nicht ! Sorry wenn ich mich kurz halte, aber hier im Amt ist die Hölle los 

Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
