Ich als frischgebackende Mama komme ich da garnicht mehr mit, was man alles beantragen muss und woher die Beiträge kommen. Wenn man vorher arbeitet erhält man 6 Wochen vorher und 8 Wochen danach Mutterschaftszuschuss das so genannte Mutterschaftsgeld. Das bis zu 13,00€ am Tag ausbezahlt wird und die Differenz der Arbeitgeber zahlt.
Das geht ja noch alles bis zu den 6 Wochen aber was geht danach. Das ist ja ein richtiger Dschungel.
Klar der Arbeitgeber und die Krankenkasse zahlen bis 8 Wochen weiter. Aber jetzt klingt sich HARTZ IV und die Bundeserziehunggeldsstelle mit ein. Die BErzGG zahlt je nach Einkommen bis 300,00€ im Monat und Hartz IV den Alleinerziehungszuschlag, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Nun - wer zieht vom wem was ab, jetzt geht die Party erst richtig los. Die BErzGG rechnet das Mutterschaftsgeld an (darf sie auch nach § 7) aber anstatt 13,00€ nur 10,00€ am Tag. Das heißt nun, solange man den Mutterschaftszuschuss erhält, keine 300,00€ im Monat, erst ab dem 3ten Monat. (abgerechnet je nach Geburtsdatum vom Kind). Hartz IV rechnet aber auch den Mutterschaftszuschuss an und zieht die 300,00€ die man garnicht bekommt ab.
Langt es denn nicht wenn das Mutterschaftsgeld nur an einer Stelle angerechnet wird, wird ja auch nur an einer Stelle ausbezahlt die Bundeskasse. Ich finde es auch nicht schön das das Kindergeld und der Unterhalt angerechnet werden. Es soll doch dem Kind zu stehen und nicht dem Vaterstaat.
Was meint ihr dazu und habt ihr ein weg durch den Dschungel gefunden.
Mutterschaftsgeld, Bundeserziehungsgeld, Hartz IV
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Mama2006
und herzlichen Glückwunsch erstmal.
Ich bin nicht sicher ob ich alles richtig verstanden habe, aber ich versuch es mal.
Also, das Erziehungsgeld wird definitiv nicht auf Alg2 angerechnet.
Gegen die Anrechnung des Mutterschaftsgeldes in voller Höhe, würde ich Widerspruch einlegen. Ich denke wie du, es ist unsinnig wenn ein und der selbe Betrag zweimal angerechnet werden.
Du kannst ja mal hier nachschauen, ob du schlauer wirst: Gesetz zum Erziehungsgeld
) darüber dass das nicht schön ist, sind sich alle Betroffenen sicher einig.
Gruß
DC
und herzlichen Glückwunsch erstmal.
Ich bin nicht sicher ob ich alles richtig verstanden habe, aber ich versuch es mal.
Also, das Erziehungsgeld wird definitiv nicht auf Alg2 angerechnet.
Gegen die Anrechnung des Mutterschaftsgeldes in voller Höhe, würde ich Widerspruch einlegen. Ich denke wie du, es ist unsinnig wenn ein und der selbe Betrag zweimal angerechnet werden.
Du kannst ja mal hier nachschauen, ob du schlauer wirst: Gesetz zum Erziehungsgeld
Kindergeld und Kindesunterhaltsvorschuss, werden auf ALg2 angerechnet. Klar steht der Unterhalt dem Kind zu, allerdings zahlt der Staat im Falle von Unterhaltsvorschuss diesen ja bereits. Ob das nun so sinnig ist oder nicht, darüber kann man streiten (aber lieber nicht hier§ 8 Andere Sozialleistungen
(1) 1Das Erziehungsgeld und vergleichbare Leistungen der Länder sowie das Mutterschaftsgeld nach § 7 Abs. 1 Satz 1 und vergleichbare Leistungen nach § 7 Abs. 1 Satz 2, soweit sie auf das Erziehungsgeld angerechnet worden sind, bleiben als Einkommen bei Sozialleistungen und bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig ist, unberücksichtigt. 2Bei gleichzeitiger Zahlung von Erziehungsgeld und vergleichbaren Leistungen der Länder sowie von Sozialhilfe ist § 38 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch auf den Berechtigten nicht anwendbar. 3Im Übrigen gilt für die Dauer der Elternzeit, in der dem Berechtigten kein Erziehungsgeld gezahlt wird, der Nachrang der Sozialhilfe und der Nachrang der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch.

Gruß
DC
Inmitten von Schwierigkeiten, liegt immer eine Insel von Möglichkeiten