Hallo...
Ich bin momentan bei meiner Mutter familienversichert, meine Tochter bei ihrem Vater, Enkelkinder dürfen nicht aufgenommen werden, logo, ist auch ok. Nun habe ich erfahren, daß ich eigentlich seit meinem 24. Geburtstag selbst versichert sein sollte. Ist das so richtig? Ich habe nie einen Bescheid darüber bekommen oder wurde darauf hin gewiesen. Mir wäre das eigentlich ganz recht mit dem selbst versichern, dann kann ich meine Tochter mit in meine Versicherung rüber nehmen, ob der Vater der Kleinen die Post für sie an mich weiterleitet ist auch fraglich...
Kurze Info zu mir: Werde im Februar 2007 25, lebe allein mit meiner Tochter, bekomme im März mein zweites Kind und beziehe ALG II.
Danke im Voraus für Eure Antworten
CeMaBe
Selbst krankenversichern?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Bei der KK ist auch Ihre Familie kostenlos und im vollen Umfang mitversichert. Dies gilt für Familienmitglieder, die nicht selbst versichert sind und sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Für Kinder besteht Versicherungsschutz bis zum vollendeten
18. Lebensjahr
23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind
25. Lebensjahr, wenn sie sich in schulischer Ausbildung befinden, studieren oder ein unbezahltes freiwilliges soziales Jahr ableisten, eventuell noch verlängert um den gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst.
Behinderte Kinder sind grundsätzlich ausgenommen von einer Altersbeschränkung. Voraussetzung ist, dass sie aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, für ihren Unterhalt selbst zu sorgen. Die Behinderung muss zudem während eines Anspruchs auf Familienversicherung eingetreten sein.
Endet die Familienversicherung (z.B. bei Überschreitung der Altersgrenze während des Studiums), ist eine freiwillige Weiterversicherung bei der BIG möglich. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein günstiges Angebot.
Der Familienversicherungsschutz tritt außer Kraft, wenn
Angehörige monatlich mehr als 350 Euro bzw. im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung mehr als 400 Euro verdienen.
Angehörige hauptberuflich selbstständig sind.
Ist ein Elternteil mit höherem Einkommen nicht oder privat versichert und liegt das Einkommen über der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze, können die Kinder nicht bei dem Elternteil mit dem niedrigeren Einkommen familienversichert werden. Dies gilt nicht, wenn die Eltern der Kinder nicht verheiratet sind.
18. Lebensjahr
23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind
25. Lebensjahr, wenn sie sich in schulischer Ausbildung befinden, studieren oder ein unbezahltes freiwilliges soziales Jahr ableisten, eventuell noch verlängert um den gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst.
Behinderte Kinder sind grundsätzlich ausgenommen von einer Altersbeschränkung. Voraussetzung ist, dass sie aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, für ihren Unterhalt selbst zu sorgen. Die Behinderung muss zudem während eines Anspruchs auf Familienversicherung eingetreten sein.
Endet die Familienversicherung (z.B. bei Überschreitung der Altersgrenze während des Studiums), ist eine freiwillige Weiterversicherung bei der BIG möglich. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein günstiges Angebot.
Der Familienversicherungsschutz tritt außer Kraft, wenn
Angehörige monatlich mehr als 350 Euro bzw. im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung mehr als 400 Euro verdienen.
Angehörige hauptberuflich selbstständig sind.
Ist ein Elternteil mit höherem Einkommen nicht oder privat versichert und liegt das Einkommen über der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze, können die Kinder nicht bei dem Elternteil mit dem niedrigeren Einkommen familienversichert werden. Dies gilt nicht, wenn die Eltern der Kinder nicht verheiratet sind.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

in deutschland ist kassenwahl recht , da kann dir keiner sagen wo Du hin musst !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
