Selbst krankenversichern?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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CeMaBe
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Selbst krankenversichern?

Beitrag von CeMaBe »

Hallo...
Ich bin momentan bei meiner Mutter familienversichert, meine Tochter bei ihrem Vater, Enkelkinder dürfen nicht aufgenommen werden, logo, ist auch ok. Nun habe ich erfahren, daß ich eigentlich seit meinem 24. Geburtstag selbst versichert sein sollte. Ist das so richtig? Ich habe nie einen Bescheid darüber bekommen oder wurde darauf hin gewiesen. Mir wäre das eigentlich ganz recht mit dem selbst versichern, dann kann ich meine Tochter mit in meine Versicherung rüber nehmen, ob der Vater der Kleinen die Post für sie an mich weiterleitet ist auch fraglich...
Kurze Info zu mir: Werde im Februar 2007 25, lebe allein mit meiner Tochter, bekomme im März mein zweites Kind und beziehe ALG II.

Danke im Voraus für Eure Antworten

CeMaBe
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Bei der KK ist auch Ihre Familie kostenlos und im vollen Umfang mitversichert. Dies gilt für Familienmitglieder, die nicht selbst versichert sind und sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Für Kinder besteht Versicherungsschutz bis zum vollendeten

18. Lebensjahr
23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind
25. Lebensjahr, wenn sie sich in schulischer Ausbildung befinden, studieren oder ein unbezahltes freiwilliges soziales Jahr ableisten, eventuell noch verlängert um den gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst.
Behinderte Kinder sind grundsätzlich ausgenommen von einer Altersbeschränkung. Voraussetzung ist, dass sie aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, für ihren Unterhalt selbst zu sorgen. Die Behinderung muss zudem während eines Anspruchs auf Familienversicherung eingetreten sein.

Endet die Familienversicherung (z.B. bei Überschreitung der Altersgrenze während des Studiums), ist eine freiwillige Weiterversicherung bei der BIG möglich. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein günstiges Angebot.

Der Familienversicherungsschutz tritt außer Kraft, wenn

Angehörige monatlich mehr als 350 Euro bzw. im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung mehr als 400 Euro verdienen.
Angehörige hauptberuflich selbstständig sind.
Ist ein Elternteil mit höherem Einkommen nicht oder privat versichert und liegt das Einkommen über der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze, können die Kinder nicht bei dem Elternteil mit dem niedrigeren Einkommen familienversichert werden. Dies gilt nicht, wenn die Eltern der Kinder nicht verheiratet sind.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
CeMaBe
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Beitrag von CeMaBe »

Also kann ich mich selbst versichern.
Gibt es von der Arge Vorgaben, welche Versicherung man nutzen darf und welche nicht? Würde gerne weiterhin in meiner jetzigen Versicherung, wenn sie nicht zu teuer ist, da müßte ich mich dann mal drüber schlau machen...

Vielen Dank für die Info
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

in deutschland ist kassenwahl recht , da kann dir keiner sagen wo Du hin musst !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
CeMaBe
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Beitrag von CeMaBe »

Nochmals vielen Dank für die Antwort und schöne Feiertage
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