Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern

In dieses Forum könnt ihr Themen ansprechen die vom Hartz 4 Thema abweichen. Wie z.B , gibt auch auch Internet ohne Telefon ? Gerne auch Tausch und Verschenk Angebote und Gesuche. Zusätzlich können auch Hartz 4 Neuigkeiten erwähnt werden. Und wenn es sachlich, unpolitisch und nicht zum Zwecke der Stimmungsmache geschrieben wird, kann auch ein bisschen Dampf abgelassen werden.



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patty
Beiträge: 2
Registriert: 22.11.2006 17:28

Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern

Beitrag von patty »

Hallo zusammen!

Heute telefonierte ich mit einem sehr guten Freund von mir, der wie ich, auch Hartz 4 Empfänger ist. Er ist 32 Jahre alt und seit knapp vier Jahren arbeitslos.
Nun erzählte er mir das die Gemeinde in der und seine Eltern leben (er wohnt zur Miete im Hause seiner Eltern) vor einigen Tagen seinen Vater, mittlerweile Rentner, angeschrieben haben, mit der Aufforderung er möge seine Vermögensverhältnisse darlegen um zu prüfen inwieweit er seinem Sohn gegenüber unterhaltsverpflichtet ist. Da ich versuche mich politisch immer auf dem neuesten Stand zu halten, und mir eine solche "neue Entscheidung" bei Hartz 4 nicht bekannt geworden ist, bin ich nun doch ein wenig besorgt da ich mich mit meinen 33 Jahren in einer ähnlichen Lage befinde wie mein Freund(außer das ich nicht im Hause meiner Eltern wohne)
Meines Wissens nach sind doch Eltern ihren Kindern gegenüber nur unterhaltspflichtig wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben!
Habe ich da etwas verpaßt? Habe jetzt die Sorge das meine Eltern ein ähnliches Schreiben erhalten...
Wäre wirklich super wenn ihr mir bei meinem Anliegen helfen könntet und bedanke mich schon einmal im vorraus...

LG patty
Gast

Beitrag von Gast »

Es geht hier nicht um die Unterhaltspflicht, die so auch nicht besteht,
sondern um die Unterhaltsvermutung bei Wirtschaftsgemeinschaften.
patty
Beiträge: 2
Registriert: 22.11.2006 17:28

Beitrag von patty »

Vielen Dank für deine schnelle Antwort!

Also geht es bei meinem Freund darum das er noch im Hause seiner Eltern wohnt, obwohl er ihnen Miete bezahlt, und das Amt vermutet das er von Ihnen ohnehin unterstützt wird oder wie darf ich das verstehen, Ralf?

Könntest du mir dies bitte noch ein wenig detailierter erklären da ich auf diesem Gebiet nicht sonderlich viel Ahnung habe?

LG
Gast

Beitrag von Gast »

Ich habe mal bei google danach gesucht, und finde diese Erklärung hier schon ganz gut: http://alg2-hartz4.de/include.php?path= ... oad=go%20-
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