frage zu hartz IV

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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anonym

frage zu hartz IV

Beitrag von anonym »

meine freundin ist arbeitslos und möchte aber gerne was dazu verdienen. weiß hier jemand zufällig, wieviel man dazu verdienen darf in einem nebenjob, wenn man hartz4-empfänger ist? habe gehört, daß es da seit oktober auch ne neue regelung geben soll... :?: :?: :?:
Charly

Re: frage zu hartz IV

Beitrag von Charly »

anonym hat geschrieben:meine freundin ist arbeitslos und möchte aber gerne was dazu verdienen. weiß hier jemand zufällig, wieviel man dazu verdienen darf in einem nebenjob, wenn man hartz4-empfänger ist? habe gehört, daß es da seit oktober auch ne neue regelung geben soll... :?: :?: :?:
max. 100,- Euro
anonym

Beitrag von anonym »

das habe ich auch gehört - aber was ist, wenn sie doch mehr verdient? wieviel wird dann von dem "überschuß" abgezogen?
Carola
Beiträge: 210
Registriert: 15.10.2005 14:18
Wohnort: Hamburg

Zuverdienst

Beitrag von Carola »

ALG II

Zuverdienst - Neuregelung ab dem 1. Oktober 2005
Ab dem 1.10.05 gibt es einen pauschalierten Grundfreibetrag für Einkommen aus Erwerbstätigkeit in Höhe von 100,- Euro.

Dieser Grundfreibetrag tritt an die Stelle der bisherigen Absetzbeträge für Einkommen bis 400,- Euro.

Für das den Grundfreibetrag von 100,- Euro übersteigende Einkommen bestehen folgenden Freibeträge:

- Bruttoeinkommen bis 800,- Euro: 20 %

- Bruttoenikommen über 800,- Euro: 10 %


Die Obergrenze für die Freibeträge liegt bei:

- 1200,- Euro brutto, wenn der Hilfebedürftige keine Kinder hat

- 1500,- Euro brutto, wenn der Hilfebedürftige Kinder hat


Für die Freibeträge ist ausschließlich das Bruttoeinkommen entscheidend!

Achtung: die hier dargestellte Regelung gilt nur für Einkommen aus Erwerbstätigkeit, bei sonstigem Einkommen gelten die bisherigen Regelungen
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