guten abend allen zusammen,
nachdem ich mich hier im juni schon etwas belesen hatte um einen erstantrag auf alg2, hartzIV...oder wie auch immer...zu stellen, nun eine weitere frage...
meinen antrag stellte ich für juni-juli ´06. der freundlich - überhebliche mitarbeiter der arge nahm meinen antrag entgegen, ging ihn punkt für punkt durch, verlangte noch ein paar angaben, welche ich nachreichte und teilte mir gelangweilt mit, dass meinem antrag wohl schnell entsprochen wird, da es sich eh nur um einen sehr kurzen zeitraum handle.
weit gefehlt:
ich erhielt ein schreiben der arge, in welchem sie mich auffordere, die lohnbescheinigungen für juli und august ´06 vorzulegen?!
warum denn das? ... werden diese gleich wieder verrechnet ? wissen die damen und herren überhaupt, wann die löhne verbucht werden, wenn sie alle unterlagen bereits zum 05.09.06 zur einsichtnahme verlangen?
witerhin alle kontoauszüge meiner frau (erziehungsurlaub)
hat schon jemand erfahrungen auf diesem gebiet gesammelt, diesen umstand zuvor anzumahnen und den grund für eine etwaige anzweiflung der gemachten angaben einzufordern, die eine einsicht in kontoauszüge lt. datenschutzbestimmungen von 3 monaten rechtfertigen?
dann wollen sie auch noch eine kopie von meinem fahrzeugschein ... nur weil ich eine kfz-haftpflicht habe, die eh nicht in die berechnung des algII hinzugezogen wird, lt. mitarbeiter der arge. zumal bin ich nur der halter und nicht der besitzer!
was kann man denn gegen diese willkür unternehmen?
für das kleine 1x1 der behörden, oder anregende tips wäre ich dankbar und verbleibe
mfg
mono
Aufforderung zur Mitwirkung...wer versteht diesen dschungel?
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