urlaubsanspruch ??? wieviel steht einem zu?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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kiki
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urlaubsanspruch ??? wieviel steht einem zu?

Beitrag von kiki »

hallo hätte ne frage und hoffe es kann mir jemand antworten. war im juni diesen jahres vom 03.06.06 - 18.06.06 ( 16 tage) mit den kindern im urlaub( kostenlos ).hätte nun die gleiche chance nochmal, vom 28.08.06 -09.09.06, aber habe laut arge nur noch 5 tage anspruch. darf die arge feiertage ,wie zbs pfingsten und sonntage als urlaubs tage zählen???
wer kennt sich aus mit behinderten. mein sohn ist behindert mit ausweis 100% und B ( begleitperson). hab ich das recht ihn zu begleiten auch wenn ich über meinen 5 tägigen urlaubsanspruch kommen würde?
eigentlich find ich es nicht ok wenn die feiertage berechnet werden und die ehrlichkeit wird noch bestraft.wenn ich schlau gewesen wäre ,hätte ich den termin an pfingsten nicht orginal angegebensondern erst vom 6ten juni an und mir somit drei tage espart.vielleicht ist jemand da der mir zu dem thema rat geben kann. vielen dank!!
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Seit dem 01.08.06 hat man Anspruch auf 3 Wochen, das steht in der Erreichbarkeitsanordnung. Da werden die Werktage nicht von Sonn- oder Feiertagen unterschieden.
Vor dem 01.08.06 gab es keine gesetzliche Regelung dazu.
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