Hallo
so nun werde ich meine arbeitslos meldung rückgängig machen und alg 2 beantragen. so nun meine fragen, wie ist das nun ich muss ja angeben ob ich drei stunden täglich arbeiten kann, kann ich ja schon aber eigentlich ja auch nicht wegen meiner tochter die erst 9 monate alt ist und ich ja keine betreuung mehr habe. dann noch was mein freund der vater meiner tochter wohnt 200 km weit weg. wie funktioniert es da, unterhalt kann er nicht zahlen er verdient ja gerade mal soviel das es für seine miete usw. langt also im schnitt bekommt er nicht mehr wie 1000 euro raus, habe also auch keine unterhaltsansprüche geltend gemacht bei ihm. ich habe keine ahnung auf was ich da alles achten muss, kenne mich auch nicht wirklich aus. beantrage das zum ersten mal. ich wohne alleine mit meiner tochter und habe ausser das erziehungsgeld und kindergeld nichts. aber soweit ich weiß darf das erziehungsgeld nicht mit angerrechnet werden weil ich vorher arbeitslos war, stimmts? ich hoffe ihr könnt mir sagen auf was ich alles achten muss, achja und noch was, muss ich wohngeld extra beantragen oder ist das im alg2 antrag mit dabei?
lg carmen
viele fragen zum antrag
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Carmen82
Hilfe zu den Anträgen gibt es auf dieser Seite ganz ausführlich, schau Dich da mal um:
http://www.alg-2.info/hilfe/algii_antra ... umschiffen
Das mit den 3 Stunden meint, das Du für 3 Stunden lang in der Lage bist zu arbeiten, bei der Kinderbetreuung gibt es Hilfen.
Wohngeld brauchst/kannst Du nicht separat beantragen, das sind dann die Kosten der Unterkunft im Alg2.
Erziehungsgeld wird nicht als Einkommen angerechnet, das Kindergeld schon.
Gruß
Hilfe zu den Anträgen gibt es auf dieser Seite ganz ausführlich, schau Dich da mal um:
http://www.alg-2.info/hilfe/algii_antra ... umschiffen
Das mit den 3 Stunden meint, das Du für 3 Stunden lang in der Lage bist zu arbeiten, bei der Kinderbetreuung gibt es Hilfen.
Wohngeld brauchst/kannst Du nicht separat beantragen, das sind dann die Kosten der Unterkunft im Alg2.
Erziehungsgeld wird nicht als Einkommen angerechnet, das Kindergeld schon.
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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