Auto bei Hartz 4?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Gast

Auto bei Hartz 4?

Beitrag von Gast »

Darf ich ein Auto als Hartz 4 Empfänger besitzen???
Gast

Beitrag von Gast »

Ja, ich habe ebenfalls eins und niemand vom Amt hatte dagegen etwas einzuwenden.
Gast

Beitrag von Gast »

das mit dem auto wird sogar noch gerne gesehen. da kann man wenigstens noch auf eigene kosten(sprit ) täglich mal so eben 25 km fahren für einen von der arbeitsvermittlung zugeteilten 1 euo job
mlg kiki
Gast

Beitrag von Gast »

Bis 10000€ machen Sie in der Regel kein Problem, ist aber vom Zuständigen Berater abhänging also Tagesfassung. :wink:
Topperharley
Beiträge: 11
Registriert: 04.10.2005 20:55

Beitrag von Topperharley »

Hallo Gast,

ein Auto als Arbeitslosengeld II - Empfänger ist selbstverständlich gestattet. Es sollte jedoch ein "angemessenes KFZ" sein. Was jedoch ein angemessenes KFZ ist, ist durch keine gesetzliche Regelung definiert. Die meisten Ämter setzen dies bei ca. € 5.000,00 aktuellem Schätzwert fest. Ein solches KFZ wird nicht als Vermögen gewertet! Sollte das KFZ jedoch deutlich wertiger sein, kann es zum Vermögen gerechnet werden.

Liebe Grüsse

Topperharley
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