Auto bei Hartz 4?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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Hallo Gast,
ein Auto als Arbeitslosengeld II - Empfänger ist selbstverständlich gestattet. Es sollte jedoch ein "angemessenes KFZ" sein. Was jedoch ein angemessenes KFZ ist, ist durch keine gesetzliche Regelung definiert. Die meisten Ämter setzen dies bei ca. € 5.000,00 aktuellem Schätzwert fest. Ein solches KFZ wird nicht als Vermögen gewertet! Sollte das KFZ jedoch deutlich wertiger sein, kann es zum Vermögen gerechnet werden.
Liebe Grüsse
Topperharley
ein Auto als Arbeitslosengeld II - Empfänger ist selbstverständlich gestattet. Es sollte jedoch ein "angemessenes KFZ" sein. Was jedoch ein angemessenes KFZ ist, ist durch keine gesetzliche Regelung definiert. Die meisten Ämter setzen dies bei ca. € 5.000,00 aktuellem Schätzwert fest. Ein solches KFZ wird nicht als Vermögen gewertet! Sollte das KFZ jedoch deutlich wertiger sein, kann es zum Vermögen gerechnet werden.
Liebe Grüsse
Topperharley