Erstausstattungsgeld fürs Baby und andere Sachen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Sonnenschein
Beiträge: 3
Registriert: 30.07.2006 17:43

Erstausstattungsgeld fürs Baby und andere Sachen

Beitrag von Sonnenschein »

Hallöchen an alle,

Ich bin 19 Jahre alt, wohne mit meinen Freund in Berlin, und habe ein paar wichtige Fragen an euch.

Hier schon mal ein paar Angaben (bevor nachher vielleicht Fragen kommen)

Ich: Hartz 4 Antrag gestellt noch keine Antwort, 400 Euro Job

Freund: Hartz 4, 400 Euro Job.

Meine Fragen nun:

Gibt es denn noch irgendwie die Möglichkeit etwas für das Baby zu beantragen (Erstausstattung) ??? Und wenn ja wann und in welcher Form sollte das passieren.

Wir würden gerne aus unserer Wohnung ausziehen, das hat jetzt nichts unbedingt mit dem Nachwuchs zu tun, sondern mehr das es im Winter unerhört kalt in dieser Wohnung ist, da wir im EG wohnen mit einen Ofen, undichte Fenster haben und wir nicht eingebaut sind. Desweiteren kraucht imk Badezimmer schon der Schimmel die Wände hoch.

ich habe schon einen Antrag beim Amt gestellt zwecks umziehen und Kautionsübernahme das ist aber schon gute 2 Monate her.

Nun zu meiner Frage: Erhöht sich unser Mietbedarf, da wir bald 3 personen sind. Ich habe gelesen das Arbeitsamt verweigert das auch gerne mal da sie sagen es sei Angemessen wenn das Kind bis zum 5 Lebensjahr bei den Eltern mit schläft !!!

Ich hoffe euch platzt jetzt nicht der Kopf, vielen Dank im vorraus.

Sonnenschein
Josdo
Beiträge: 81
Registriert: 31.03.2006 13:49
Wohnort: Saarland

Beitrag von Josdo »

Anrecht auf Erstausstattung Eures Baby´s habt Ihr. Die 400 EURO Nebenjob´s, welche Ihr habt, bekommt Ihr ja sicher auch auf Euren Lebensunterhalt angerechnet. Aufschreiben, was Ihr benötigt (Bett,Schrank e.t.c.) und zur ARGE gehen und den Antrag stellen.

Zur Wohnung: Als alleinstehende Person stehen einem 45 QM Wohnfläche zur Verfügung. Für jede weitere Person, welche in der Familie b.z.w. Bedarfsgemeinschaft lebt, erhöht sich die Wohnfläche um weitere 15 QM. Wenn sich schon Schimmel in Eurer alten Wohnung bildet, so ist das höchst gesundheitsschädlich für Euch und natürlich ganz besonders für das Baby.
Habe hier auch schon gelesen, daß ein Baby erst ab 3 Jahren die 15 QM zustehen sollen, aber dagegen unbedingt wehren, denn auch einem Baby steht ein eigenes Zimmer zu, wohin denn sonst mit dem Bett, Schrank, Wickelkommode e.t.c.?
Ich kann hier nur meine persönlichen Erfahrungen preisgeben und meine Beiträge stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar.
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Hallo Sonnenschein, erhältst du nun algII oder nicht? Wann hast du den Antrag gestellt?

Caritas und Diakonie helfen auch weiter. Dort wird geholfen, einen Antrag bei der Mutter-Kind-Stiftung zu stellen.
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