Hallo!
Ich hab seit mehreren Monaten einen 400Euro Job, arbeite zwischendurch auch freiberuflich, und das Einkommen schwankt so wischen 100 und 300 Euro, weshalb ich jeden Monat brav meine Kontoauszüge abliefere beim AA.
Meine Frage nun: wenn ich zB 100 Euro verdient habe, warum werden die mir komplett von den 345 Euro ALG2 abgezogen?
Gibts die 100 Euro Freibetrag nur, wenn man bestimmte Bedingungen erfüllt?
Dazu kam, dass ich bei einem Job Fahrtkosten hatte, heisst, ich quasi sogar draufgezahlt hab um zu arbeiten.
Áls Antwort bekam ich, dass die Fahrtkosten bei ALG 2 in der Regelleistung enthalten sind.
Was kann ich tun, an wen soll ich mich wenden?
Danke für eure Hilfe!
:)
funkel
Nebenjob
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo, es würde schön sein wenn ihr auch die Suchfunktion nutzen würdet 
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Die ersten 100,- € aus Erwerbseinkommen werden nicht angerechnet (Grundfreibetrag),
zusätzlich bleiben 20% des über 100,- aber unter 800,- € liegenden Teils des Bruttoeinkommens anrechnungsfrei.
Zusätzlich zu den beiden anderen Freibeträgen werden 10% von ihrem Bruttolohn über 800,- € bis zur Verdienstobergrenze nicht angerechnet. Bei Hilfebedürftigen ohne Kind liegt die Verdienstobergrenze bei einem Bruttoeinkommen von 1.200,- €, bei Hilfebedürftigen mit mindestens einem Kind bei 1.500,- €.
Beispiel: Bei einem Bruttoeinkommen von 1.000,- € beträgt das Nettoeinkommen in der Steuerklasse III rund 780,- €. Der Freibetrag errechnet sich jedoch aus dem Bruttoeinkommen von 1.000,- €. Davon liegen 200,- € über der 800,- €-Grenze. Von diesen bleiben 10% anrechnungsfrei. Von den verbleibenden 800,- € liegen 700,- über der 100,-€-Grenze. Davon werden 20% nicht angerechnet. Die verbleibenden 100,- € sind komplett anrechungsfrei. Der Freibetrag errechnet sich also:
20,- € (10% von 200,- €, dem Betrag zwischen 800,- € und 1.000,- €).
+ 140,- € (20% von 700,-€, dem Betrag zwischen 100,- € und 800,- €)
+ 100,- € (Grundfreibetrag)
= 260,- €

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Die ersten 100,- € aus Erwerbseinkommen werden nicht angerechnet (Grundfreibetrag),
zusätzlich bleiben 20% des über 100,- aber unter 800,- € liegenden Teils des Bruttoeinkommens anrechnungsfrei.
Zusätzlich zu den beiden anderen Freibeträgen werden 10% von ihrem Bruttolohn über 800,- € bis zur Verdienstobergrenze nicht angerechnet. Bei Hilfebedürftigen ohne Kind liegt die Verdienstobergrenze bei einem Bruttoeinkommen von 1.200,- €, bei Hilfebedürftigen mit mindestens einem Kind bei 1.500,- €.
Beispiel: Bei einem Bruttoeinkommen von 1.000,- € beträgt das Nettoeinkommen in der Steuerklasse III rund 780,- €. Der Freibetrag errechnet sich jedoch aus dem Bruttoeinkommen von 1.000,- €. Davon liegen 200,- € über der 800,- €-Grenze. Von diesen bleiben 10% anrechnungsfrei. Von den verbleibenden 800,- € liegen 700,- über der 100,-€-Grenze. Davon werden 20% nicht angerechnet. Die verbleibenden 100,- € sind komplett anrechungsfrei. Der Freibetrag errechnet sich also:
20,- € (10% von 200,- €, dem Betrag zwischen 800,- € und 1.000,- €).
+ 140,- € (20% von 700,-€, dem Betrag zwischen 100,- € und 800,- €)
+ 100,- € (Grundfreibetrag)
= 260,- €
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Einkommen muss immer angegeben werden!
Hilfe finden Sie in einer Sozialberatungsstelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adre ... fault.aspx
Hilfe finden Sie in einer Sozialberatungsstelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adre ... fault.aspx