Hartz 4 und Fahrgeld zuschuss???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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baerchen124
Beiträge: 41
Registriert: 01.03.2006 16:03
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Hartz 4 und Fahrgeld zuschuss???

Beitrag von baerchen124 »

Halli Hallo
ICh habe mal wieder eine Frage
Mein Mann hat einen neuen Job Verdienst nun aber nicht genug d.h. wir fallen leider nicht aus Hartz 4 raus sondern bekommen ergänzend Geld von der Behörde .Nun meine Frage da er jeden morgen und nachnitag mit dem auto hin und zurück muß ist die Frage gibt es einen Zuschuß zu dem Fahrgeld oder hat lemand einen tipp? was wir machen können?
vielen dank im vorraus
katze34
Beiträge: 33
Registriert: 31.07.2006 10:42

Beitrag von katze34 »

hi stell einen antrag auf fahrkostenhilfe, aber nru das du es weist gibt es nur drei monate un ist nur ne kann leistung ob du es bekommst entscheiden die da oben :oops:
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Kann Leistung ja . 3 Monate nein , das wird für 6 Monate gezahlt
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
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Beitrag von DjTermi »

Jupp 6 Monate stimmt !!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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