hallo an alle habe mal eine frage.
bin arbeitsloss bekomme hartz IV .
jetz mein problem,bekomme für meine frau 311 euro(für erwerbsfähige hilfebedürftige)meine frau hat ein arbeitsplatz,4 stunden am tag,und nach die entbindug meines sohnes vor 5 jahren und einen physischen krankheit
hat sie sonderurlaub beantrag und von arbeitgeber bist juni 2008 erstattet bekomen.
da sie von der sonderurlaub des arbeitsgeber kein geld bekommt,erhalte ich für sie auf meine hartzIV rechnung 311 euro.
bis jetz lief alles gut keine probleme,nie würde sie gerufen.
aber aufeinmal meldet sich ARGE und meine frau soll sich melden mit bewerbungs unterlagen und so weiter.
dürfen die das??also ich denke wenn meine frau von seinen arbeitgeber beurlaubt ist egal aus welchen grund,dan hat sie trotzdem noch ein jobs,und bräuchte nicht bewerbungen schreiben.
über ein antwort wäre dankbar.
MFG
spanis
sonderurlaub,trotzdem bewerbungen schreiben??
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo spanis
Wenn Deine Frau Leistungen aus öffentlichen Mitteln erhält "kümmert" sich diese Behörde auch um Deine Frau. Das bedeutet nicht, das sie einen Arbeitsplatz vermittelt bekommt denn die gibt es kaum. Nein, die Behörde verwaltet die Arbeitslosigkeit in diesem Lande. Eines der Ziele dabei ist, eine möglichst niedrige Arbeitslosenquote in die Statistik zu bekommen. Die bekommt man z.B. auch dadurch, das Hilfeempfänger mit Sanktionen belegt werden wenn sie den Aufforderungen der Behörde nicht Folge leisten. Wenn Termine nicht wahrgenommen werden können Leistungen gekürzt oder gestrichen werden. Dann taucht der "Fall" nicht mehr in der Statistik auf und Deutschland hat weniger Arbeitslose.
Soviel mal dazu.
Es ist schön, das Deine Frau nach der Beurlaubung durch ihren Arbeitgeber wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren kann. Sie muß aber trotzdem in der Zeit bis dahin den Aufforderungen des Amtes nachkommen. Also Bewerbungen schreiben, sich ggf. bei Firmen vorstellen, Veranstaltungen besuchen und was es da noch alles so gibt.
Tut sie das nicht wird ihr mangelnde Kooperation vorgeworfen was mit Leistungskürzung/-streichung geahndet werden kann.
Also spielt das Spielchen das von ihr verlangt wird einfach mit, es soll so sein. Immer schön brav vorher Übernahme von Bewerbungskosten und Fahrtkosten beantragen dann sind (fast) alle zufrieden.
Manchmal ist es besser sich auch mit unlogischen/blödsinnigen Gegebenheiten die Zeit zu vertreiben, der Ärger und die Wut die man darüber hat ändern nichts.
Gruß
Wenn Deine Frau Leistungen aus öffentlichen Mitteln erhält "kümmert" sich diese Behörde auch um Deine Frau. Das bedeutet nicht, das sie einen Arbeitsplatz vermittelt bekommt denn die gibt es kaum. Nein, die Behörde verwaltet die Arbeitslosigkeit in diesem Lande. Eines der Ziele dabei ist, eine möglichst niedrige Arbeitslosenquote in die Statistik zu bekommen. Die bekommt man z.B. auch dadurch, das Hilfeempfänger mit Sanktionen belegt werden wenn sie den Aufforderungen der Behörde nicht Folge leisten. Wenn Termine nicht wahrgenommen werden können Leistungen gekürzt oder gestrichen werden. Dann taucht der "Fall" nicht mehr in der Statistik auf und Deutschland hat weniger Arbeitslose.
Soviel mal dazu.
Es ist schön, das Deine Frau nach der Beurlaubung durch ihren Arbeitgeber wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren kann. Sie muß aber trotzdem in der Zeit bis dahin den Aufforderungen des Amtes nachkommen. Also Bewerbungen schreiben, sich ggf. bei Firmen vorstellen, Veranstaltungen besuchen und was es da noch alles so gibt.
Tut sie das nicht wird ihr mangelnde Kooperation vorgeworfen was mit Leistungskürzung/-streichung geahndet werden kann.
Also spielt das Spielchen das von ihr verlangt wird einfach mit, es soll so sein. Immer schön brav vorher Übernahme von Bewerbungskosten und Fahrtkosten beantragen dann sind (fast) alle zufrieden.
Manchmal ist es besser sich auch mit unlogischen/blödsinnigen Gegebenheiten die Zeit zu vertreiben, der Ärger und die Wut die man darüber hat ändern nichts.
Gruß

Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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