Fernstudium, 5-E-Job und "Trainingscenter"??

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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spider
Beiträge: 7
Registriert: 06.06.2006 09:03

Fernstudium, 5-E-Job und "Trainingscenter"??

Beitrag von spider »

Hallo, ich durchlaufe momentan ein privat finanziertes Fernstudium (12 Monate), ein von der Job-Börse finanziertes Studium (10-Monate), soll demnächst einen 5€-job annehmen und daneben noch an einer ganztägigen Trainingsmaßnahme bis Silvester teilnehmen.
Gibts da mal irgendwann ne Obergrenze, an wievielen Aktivitäten man parallel teilnehmen muß??

Grüße
NixPlan
Beiträge: 27
Registriert: 03.06.2006 07:24

Beitrag von NixPlan »

Sicher gibt es das.
Artikel 12 Grundgesetz besagt:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Unter Berufung auf das Grundrecht würde ich Widerspruch gegen die Trainingsmaßnahme einreichen, auch hinweisend darauf dass durch die Aufnahme des 5€ Job bereits eine zumutbare Arbeit geleistet wird und dadurch der Versuch, die Hilfebedürftigkeit zu lindern, erfüllt ist.

Sollte sich die Entscheidung zu lange hinziehen wäre eine Klage vor dem zuständigen Sozialgericht in Betracht zu ziehen, näheres siehe:
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