Weniger Lohn als ALG II

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Flötenschlumpf
Beiträge: 10
Registriert: 28.05.2006 13:22

Weniger Lohn als ALG II

Beitrag von Flötenschlumpf »

Hallo!

Ab 1.6. kann ich eine Arbeit antreten. Alles wunderschön, allerdings hat die Sache einen Haken. ALG 2 bekomme ich 1356 € (3 Kinder). Der Lohn für Juni ist:

22 AT x 8 Std. x 8 € = 1408 € Brutto.

Laut Gehaltsrecher

http://www.jobware.de/ra/vr/gr/gehaltsrechner.html

bekomme ich Netto 1098,25 €. Obendrein ist die Arbeitsstelle 216 km entfernt. Das bedeutet, zweite Hauhaltsführung, An- u. Abfahrt und Unterkunft. Zusammen ist das ein Betrag in Höhe von rund 340 €. Bleiben also 758,25 € übrig, das sind fast 600 € weniger als ALG 2. Nun möchte ich gerne die Arbeit annehmen, habe aber das Problem das ich mit dem Geld nicht auskomme.

Frage:
Bekomme ich das was ich weniger verdiene als ich vorher durch ALG 2 hatte vom AA dazu?
Wenn nicht, kann ich die Arbeit nicht annehmen. Muss ich sie annehmen?
Gast

Beitrag von Gast »

Ich würde dies mal so auf dem Amt darstellen, nomal müssen die dann noch was dazu geben bis euer Bedarf gedeckt ist!
Das ist so wie früher ergänzende Soialhilfe denke ich!
Kannst ja nochmal hier posten wenn du was neues weißt!
Flötenschlumpf
Beiträge: 10
Registriert: 28.05.2006 13:22

Beitrag von Flötenschlumpf »

Ok, ich frag mal nach.
Ich hatte gehofft das jemand diesen Fall kennt. Die am Amt geben keine genauen Auskünfte, meistens sind die falsch, außerden sagt jeder was anderes. Telefonisch nur über eine 0180 Nummer. Schriftlich dauert sehr lange.

Den Job habe ich mir selber gesucht. Vom AA habe ich in den 1 1/2 Jahren nichts bekommen, außer 4 Bewerbungen in die Schweiz an eine Zeitarbeitsfirma. (Wovon ich jedem abraten möchte. Der Arbeitsvertrag wäre in Deutschland sittenwiedrig)
Im Gegenteil, der Arbeitsvermittler hat mir erst zugesagt das das Amt die Reisekosten für die Vorstellung übernimmt. Als ich ihm sagte das ich dort 1 Woche zur Probe arbeiten soll, kam er gleich mit Schwarzarbeit und das das Amt nichts bezahlen würde und das ich da erst mal nicht hinfahren soll. Er wollte sich erst einen Überblick verschaffen ob das alles seine Richtigkeit hat.
Wenn ich das gemacht hätte, hätte ich den Job nie bekommen.
Flötenschlumpf
Beiträge: 10
Registriert: 28.05.2006 13:22

Beitrag von Flötenschlumpf »

Noch was eingefallen.
Wenn ich nun den Job nicht antreten kann, bekomme ich weiter ALG 2. Wie lange bekomme ich denn das? ALG 1 bekam ich 1 Jahr lang. Bekomme ich ALG 2 auch nur 1 Jahr? Und was kommt dann?
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

ALG2 läuft unbegranzt solange Bedarf besteht. Nur die Laufzeit der Bewilligung ist zur Zeit auf 6 Monate begrenzt. Also alle 6 Monate einen Folgeantrag stellen.

Du kannst aber hier mal deine Daten eingeben mit dem Gehalt, Miete und so weiter und dann weißt du ob du ergänzend Anspruch auf ALG2 hast.

http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
Flötenschlumpf
Beiträge: 10
Registriert: 28.05.2006 13:22

Beitrag von Flötenschlumpf »

Danke für deine Antwort und den Link, der ist sehr hilfreich.
Das AA hat wie immer keine verbindliche Auskunft gegeben. Man hat mir gesagt das ich halt die erste Lohnabrechnung bringen soll, dann wird man sehen.

Die Arbeitsstelle kann ich unter diesen Voraussetzungen nicht annehmen. Aber meine weiteren Bewerbungen sind erfolgreich gewesen.

Ich habe einen anderen Betrieb gefunden der mir 12 €/Std. bezahlt. Dort habe ich mich in Arbeitskleidung persönlich vorgestellt. Ich hatte den Eindruck das es einen gewaltigen Unterschied macht wenn ich bei der Bewerbung angebe, bereits in Arbeit zu sein aber die Arbeitsstelle wechseln möchte, weil mir das Betriebsklima nicht gefällt. Also auf gut deutsch, lüge bis sich die Balken biegen.

Natürlich ist mir klar das ich spätestens dann in Erklärungsnot gerate, wenn ich meine Lohnsteuerkarte abgeben muss. Erst mal kann ich etwas Zeit schinden wenn ich behaupte das die Lohnsteuerkarte noch beim alten Arbeitgeber ist aber eine Kopie, welche ich zu Beginn des Jahres gemacht habe, vorlegen kann. Wenn es nicht mehr anders geht, kann ich ja immer noch bei der Gemeindeverwaltung eine zweite beantragen, weil die erste verloren gegangen ist.

Mir widerstrebt es mit soviel Lügen einen Job zu bekommen aber wenn es so klappt, betrachte ich es als Notlüge.
Gast

Beitrag von Gast »

Flötenschlumpf,

"Make it so".

Die Bundesregierung hat gerade mit Verfassungs- und Menschenrechtfeindlichen Änderungen in der Sozialgesetzgebung den Klassenkampf ausgerufen. Warum solltest Du nicht auch Deine subjektive Wahrheit anwenden? :wink:
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Dir ist ja schon klar das solche Lügen wenn sie rauskommen ( was in deinem Fall 100% sicher ist ) , zur Entlassung führen ! Auf sowas können die meisten Arbeitgeber gar nicht gut. Aber vielleicht hast du ja Glück ^^ sollte ich auch mal probieren ^^
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
Flötenschlumpf
Beiträge: 10
Registriert: 28.05.2006 13:22

Beitrag von Flötenschlumpf »

Na ja, was soll schon passieren, wenn mein Vorhaben gelingt, habe ich einen Job, wenn nicht, habe ich nichts verloren.
Ich bin von meiner Leistung überzeugt. Meisterbrief, über 30 Jahre Erfahrung, da kann mir so schnell keiner das Wasser reichen und wenn mein neuer Chef erst mal mit mir zufrieden ist, dann will ich den Chef sehen der mich dann wieder rausschmeißt. Aber dazu muss es erst mal rauskommen.
NixPlan
Beiträge: 27
Registriert: 03.06.2006 07:24

Beitrag von NixPlan »

Du solltest bei der Berechnung des Nettolohn einen eventuellen Lohnsteuerfreibetrag in Betracht ziehen. Den grössten Betrag sammelt man durch die Pendlerpauschale, also die Fahrtkosten zur Betriebsstätte (§9 Abs. 2 EStG). Diese für das laufende Jahr hochrechnen und via Antrag vom Finanzamt auf die Lohnsteuerkarte bei der Gemeinde eintragen lassen.

Bei der LSt Karte wird dir nur die Ersatzkarte bleiben. Erfährt der neue AG das deine Angaben falsch waren begründet dies die fristloe Kündigung.
Flötenschlumpf
Beiträge: 10
Registriert: 28.05.2006 13:22

Beitrag von Flötenschlumpf »

Den Freibertag lass ich auf jeden Fall eintragen, das hatte ich vorher auch.

Man glaubt es kaum, auf diese Tour hatte ich nun innerhalb 14 Tagen 3 Vorstellungstermine die alle eine Einstellung auf Probe gebracht haben. Jetzt habe ich die Qual der Wahl.
Flötenschlumpf
Beiträge: 10
Registriert: 28.05.2006 13:22

Beitrag von Flötenschlumpf »

Will mal Bericht erstatten.

Nun ist es soweit das ich mich entscheiden muss. Nehme ich den Job für 12€/Std auf Montage oder den für 11€/Std zu Hause. Werde mich wohl für den Job zu Hause entscheiden. Selbst wenn ich auf Montage 14€/Std bekommen würde, hätte ich unter dem Strich zu Hause mehr übrig. Außerdem bin ich bei meiner Familie, das ist mehr wert als Geld.

Nun ist da noch die Sache mit der Ehrlichkeit. Ich habe mich dazu entschlossen dem Chef die Wahrheit zu sagen, so schohnend wie möglich. Ich glaube er wird mich verstehen. Letzendlich wird ihn meine Leistung und vielleicht die nachträgliche Ehrlichkeit milde stimmen, hoffe ich wenigstens.

Noch ne Frage:
Wenn ich nun dem AA mitteile das ich ab dem 01.07 Arbeit habe, bekomme ich dann für diesen Monat noch das Arbeitslosengeld II? Das Geld wird ja immer am Anfang des Monats ausbezahlt. Wenn ich das nicht bekomme, habe ich das Problem das ich einen Monat kein Geld bekomme. Der Lohn für Juli wird erst im August ausgezahlt.

Obwohl ich mir den Job erlogen habe, bleibt die Erfahrung, das ich innerhalb der 1 1/2 Jahre auf einige hundert Bewerbungen als Arbeitsloser, nur Absagen erhalten habe und auf drei Bewerbungen als "Arbeiter" drei mal eine Zusage bekam. Das kann kein Zufall sein.
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Teile dem Arbeitsamt mit das du dein erstes Gehalt erst im August bekommst, dann wird dir für den Juli auch dein volles ALG2 zustehen.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
Flötenschlumpf
Beiträge: 10
Registriert: 28.05.2006 13:22

Beitrag von Flötenschlumpf »

Danke Azze, werd ich so machen.
Margaretha
Beiträge: 67
Registriert: 31.03.2006 09:58

Beitrag von Margaretha »

Hallo,

zunächst einmal möchte ich Dir ganz herzlich zu Deiner neuen Arbeitsstelle gratulieren u. Dir viel Glück bei Deiner Beichte wünschen, wobei ich davon überzeugt bin, das Dein Arbeitgeber verstehen wird, warum Du so gehandelt hast.

Da Du Dein erstes Gehalt erst im August bekommst, steht Dir im Juli Dein volles ALG II u. wohlmöglich sogar noch ein Mehrbedarf zu, so war es jedenfalls bei einem neuen Arbeitskollegen von meinem Mann!
Flötenschlumpf
Beiträge: 10
Registriert: 28.05.2006 13:22

Beitrag von Flötenschlumpf »

Danke Margaretha!

Schade das ich dieses Forum erst so spät gefunden habe. Schätze mal das hätte mir viel Arbeit und vielleicht auch Geld erspart.

Ganz am Anfang war etwas was ich heute noch nicht richtig verstehe.
Mein zuständiger Vermittler empfahl mir mich erst mal ein paar Wochen krank schreiben zu lassen. Am besten so lange es geht, dann bekomme ich das ALG 1 länger. Allerdings hat er nicht dazu gesagt das ich dann weniger ALG 1 bekomme.

Auch das ich einen Antrag stellen kann für den Ausgleich zur Sicherung des Unterhalts oder wie das heißt. Ich bekomme mehr ALG 2 als ALG 1. Also habe ich ein ganzes Jahr Geld verschenkt, weil mir einer im Amt sagte, den Antrag bräuchte ich gar nicht erst stellen, da kommt eh nichts raus. Gemeinheit!
Gast

Beitrag von Gast »

Flötenschlumpf hat geschrieben: Ich bekomme mehr ALG 2 als ALG 1. Also habe ich ein ganzes Jahr Geld verschenkt, weil mir einer im Amt sagte, den Antrag bräuchte ich gar nicht erst stellen, da kommt eh nichts raus. Gemeinheit!
Überprüfungsantrag nach "§44 SGB X"? stellen, und zustehende Zahlung nachfordern.
Flötenschlumpf
Beiträge: 10
Registriert: 28.05.2006 13:22

Beitrag von Flötenschlumpf »

Das geht? Kann der Antrag formlos gestellt werden? Das wäre ja nicht schlecht.
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